Staatssekretär Dr. Matthias Frey hat heute den Absolventinnen und Absolventen der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen herzlich zum bestandenen Studium gratuliert.
Seinen Festvortrag nahm der Staatssekretär zum Anlass, das Berufsbild der „Rechtspflegerin“ bzw. des „Rechtspflegers“ näher zu beleuchten: „Vielleicht haben sich Ihre Eltern und Angehörige etwas gewundert als Sie von Ihrem Berufswunsch gehört haben. Was ist denn ein Rechtspfleger? Was macht eine Rechtspflegerin? Jeder kennt den Beruf von Richterinnen und Richtern bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälten – aus eigener Erfahrung, der Zeitung oder dem Fernsehen. Der Beruf der Rechtspflegerin bzw. des Rechtspflegers dürfte in der breiten Bevölkerung jedoch recht unbekannt sein.", erklärte der Staatssekretär.
Anhand einer fiktiven Geschichte stellte der Staatssekretär in seinem Vortrag dar, in welchen Bereichen die Arbeit der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger das Leben der Menschen beeinflussen kann. Als Beispiele nannte er unter anderem die Eintragungen in das Grundbuch oder das Handelsregister, wie auch die Erteilung von Erbscheinen oder die Arbeit in den Rechtsantragsstellen.
„Wenn man sich im Internet über den Beruf der Rechtspflegerin bzw. des Rechtspflegers informiert, stößt man auf die Website www.die-unverzichtbaren.de. Sie stimmen mir hoffentlich zu, dass die Bezeichnung „Die Unverzichtbaren“ für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger vollkommen zutreffend ist“, betonte Staatssekretär Dr. Frey, „denn ohne die Arbeit Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger könnte niemand Eigentum an einem Grundstück erwerben oder eine GmbH gründen. Ich danke den jungen Absolventinnen und Absolventinnen dafür, dass sie sich für dieses spannende Studium entschieden haben. Durch Ihr Studium und die dort erworbenen Fähigkeiten werden Sie, liebe Absolventinnen und Absolventen, dabei mithelfen, dass die Rechtspflege auch in Zukunft bestens aufgestellt ist.“
„Zum Abschluss möchte ich mich bei dem Rektor der Hochschule für Rechtspflege, Herrn Haarer und auch bei allen Ausbilderinnen und Ausbildern für ihr Engagement und die hervorragende Ausbildung an der Hochschule in Schwetzingen und in der Praxis bedanken“, beendete Staatssekretär Dr. Frey seinen Vortrag.
Hintergrund:
Die Ausbildung zur Rechtspflegerin bzw. zum Rechtspfleger (Ausbildung) umfasst drei Jahre.
Sie umfasst – in enger Verflechtung von Theorie und Praxis – ein 24-monatiges fachwissenschaftliches Studium an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen und eine 12-monate Studienpraxis bei verschiedenen Justizbehörden.
Mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst werden die Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen.
Die Ausbildung schließt mit der Rechtspflegerprüfung ab. Den Absolventinnen bzw. Absolventen wird der Hochschulgrad „Diplom-Rechtspflegerin (FH)“ bzw. „Diplom-Rechtspfleger (FH)“ verliehen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.fh-schwetzingen.de/pb/,Lde/Startseite/Studiengaenge/Einzelheiten+zum+Studium