| Führungswechsel bei der AG Jugendstrafrecht

Staatssekretär Fernis würdigt interdisziplinäre Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft Jugendstrafrecht

„Für die rheinland-pfälzische Justiz ist die Optimierung der Zusammenarbeit von Justiz, Polizei und Jugendhilfe ein wichtiges Mittel zur Prävention, aber auch zur effektiven Bekämpfung von Jugendkriminalität. Hierzu ist die Arbeitsgemeinschaft Jugendstrafrecht regelmäßig eine konstruktive Ideenschmiede“, betonte Justizstaatssekretär Philipp Fernis anlässlich der heutigen Verabschiedung der langjährigen Leiterin der Arbeitsgemeinschaft, der Präsidentin des Landgerichts Angelika Blettner in Mainz.

„Es ist mir ein besonderes Anliegen Ihnen, Frau Blettner, heute für Ihr langjähriges Engagement zu danken. Seit mehr als 17 Jahren haben Sie die Arbeitsgemeinschaft maßgeblich geprägt. Ihnen und den Mitgliedern der seit 33 Jahren bestehenden Arbeitsgemeinschaft gebührt Dank und Anerkennung! Ich freue mich, dass die Arbeitsgemeinschaft auch in Zukunft unter ihrem neuen Leiter, Staatsanwalt Stephan Maiwald-Hölzl die wertvolle Zusammenarbeit fortsetzen wird“, so Fernis. 

Die Arbeitsgemeinschaft Jugendstrafrecht verfolgt seit 1983 das Ziel, die Vernetzung der an Jugendstrafverfahren Beteiligten zu intensivieren und so die Umsetzung des im Jugendstrafrecht prägenden Erziehungsgedankens weiter zu unterstützen. Hierzu wurde sie von Anfang an interdisziplinär besetzt. Ihr gehören neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, Vertreterinnen und Vertreter der Jugendgerichtsbarkeit, der Jugendstaatsanwaltschaften, der Polizei, der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, der Bewährungshilfe, des Jugendstrafvollzugs und der Schulen an. Von Beginn an lag der Fokus der Arbeitsgruppe auf den praktischen Belangen des durch den Erziehungsgedanken geprägten Jugendstrafrechts. 

Auf delinquentes Verhalten Jugendlicher und Heranwachsender muss der Staat koordiniert, effektiv und zeitnah reagieren, um einer potentiellen kriminellen Karriere möglichst schon von Anfang an entgegenzuwirken. Dieser tragende Gedanke war Schwerpunkt der Arbeitsgruppe. Auf ihm basieren auch die zunächst als Pilotprojekte ins Leben gerufenen und inzwischen festinstallierten Häuser des Jugendrechts sowie zahlreiche weitere integrative Kooperationskonzepte. Das rheinland-pfälzische Justizministerium wird die bereits vorhandenen Kooperationskonzepte in der Fläche weiter ausbauen.

 

 

Hintergrund

Die Arbeitsgruppe Jugendstrafrecht wurde auf Initiative des Justizministeriums 1983 gegründet. Damals war sie bei der Staatsanwaltschaft Koblenz verortet. Ihr erster Leiter war der mittlerweile verstorbene ehemalige Leiter der Jugendabteilung bei der Staatsanwaltschaft Koblenz, Oberstaatsanwalt a. D. Hans Heußlein. 

Im Mai 1999 übernahm die heutige Präsidentin des Landgerichts Mainz, Angelika Blettner die Leitung. Sie übergab den Vorsitz heute an Staatsanwalt Stephan Maiwald-Hölzl, staatsanwaltschaftlicher Vertreter des Hauses des Jugendrechts in Kaiserslautern. 

Von der Arbeitsgruppe Jugendstrafrecht wurden im Verlauf der Jahre zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung der Reaktionen auf delinquentes Verhalten Jugendlicher auf den Weg gebracht. Die Themen reichten von der Diversionsstrategie für die Praxis der Jugendstaatsanwaltschaften über Grundsätze der Heimunterbringung, dem Täter-Opfer-Ausgleich, der Jugendarrestvollzugsordnung bis hin zur Erarbeitung von Broschüren zu Erziehungsmaßnahmen und der Zusammenarbeit im Bereich der Jugenddelinquenz. Außerdem beschäftigte sich die Arbeitsgruppe mit der Thematik Opferrechte im Jugendstrafverfahren. Zuletzt hat sie eine Broschüre "Eltern, Erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreter im Jugendstrafverfahren" erarbeitet. 

Aktuell beschäftigt sich die Arbeitsgemeinschaft mit „Schulverweigerern – von der Weigerung bis zum Arrest“. Eine Informationsbroschüre ist in Vorbereitung.

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