„Anbieterunabhängige und professionelle Beratung ist ein wesentlicher Baustein für wirkungsvollen Verbraucherschutz in unserem Land. Wir verstehen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. als wichtige Partnerin der Landesregierung. Deshalb besiegeln wir heute die Fortschreibung der finanziellen Grundförderung für die Jahre 2016 bis 2018 und geben der Verbraucherzentrale damit Planungssicherheit“, betonte Verbraucherschutzminister Prof. Dr. Robbers anlässlich der heute gemeinsam mit Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, unterzeichneten Vereinbarung.
Ziel der Verbraucherpolitik der Landesregierung ist es, die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter zu stärken und ihnen Orientierung zu bieten. „Dabei sollte im Hinblick auf die demographische Entwicklung trotz der fortschreitenden Digitalisierung auch ein unmittelbarer Kontakt vor Ort weiter möglich bleiben. Unser Ziel ist es daher, das bestehende Netz aus sechs Beratungsstellen und sechs Stützpunkten aufrecht zu erhalten“, erklärte Ulrike von der Lühe.
Die Verbraucherzentrale ist nicht nur wegen ihrer Verbraucherberatung von Bedeutung, sondern sie nimmt auch eine gewichtige Rolle in der Marktbeobachtung und als Sensor in der Politikberatung war. Grundlage sind dafür die zahlreichen praktischen Beratungsfälle.
Marktbeobachtung und –analyse übernimmt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beispielsweise in ihrer Rolle als Marktwächter „Digitale Welt“ als eine von fünf Schwerpunktverbraucherzentralen bundesweit. Sie beobachtet Entwicklungen auf dem digitalen Markt systematisch und erkennt so Missstände frühzeitig, um sie analysieren und Lösungen aufzeigen zu können.
„Es hat sich bewährt, die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz auf eine verlässliche Grundlage in Form einer Vereinbarung zu stellen. Wir wollen damit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mittelfristig Planungssicherheit ermöglichen und ihre Rolle als unabhängiger Marktwächter stärken. In unserem Haushalt werden deshalb – trotz der Schuldenbremse – unvermindert Mittel in Höhe von jährlich 1,7 Millionen Euro für die Haushaltsjahr 2016 bis 2018 zur Verfügung gestellt“, erklärte Verbraucherschutzminister Robbers.
Zusätzlich zur Grundförderung werden der Verbraucherzentrale zu Durchführung von Einzelprojekten, insbesondere in den Bereichen digitale Medien und Finanzen, Fördermittel in Höhe von rund 300.000 Euro jährlich in Aussicht gestellt.