Das rheinland-pfälzische Ministerium der Justiz wird die Anzahl der sogenannten Arbeitsgerichtstage - also Verhandlungen der Arbeitsrichterinnen und -richter außerhalb ihres jeweiligen Gerichtssitzes - ab dem 1. April 2018 maßvoll reduzieren. Dies sieht ein Verordnungsentwurf vor, den der Ministerrat heute zur Kenntnis genommen hat. Das Ministerium folgt damit entsprechenden Empfehlungen des Landesrechnungshofs sowie einem einstimmigen Beschluss des rheinland-pfälzischen Landtags vom 15. September 2016.
Konkret betroffen sind die Arbeitsgerichtstage in Cochem, Diez, Mayen, Montabaur, Sinzig und Alzey sowie der Gerichtstag des Landesarbeitsgerichts in Trier, die künftig entfallen werden. Die Gerichtstage bestehen seit 30 Jahren weitgehend unverändert. Sie erfordern einen erheblichen organisatorischen und damit einhergehenden personellen Aufwand, welcher den Anforderungen an eine zeitgemäße Justiz, die sich an einer effizienten Prozessgestaltung und einen optimierten Ressourceneinsatz orientiert, nicht mehr gerecht wird.
Hierzu erklärt Justizminister Herbert Mertin: "Mit den heute auf den Weg gebrachten Änderungen wird die Balance zwischen einer bürgernahen Justiz einerseits und dem Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler an einem möglichst effizienten Einsatz der Bediensteten des Landes andererseits gut gewahrt. Mit acht Gerichtsstandorten und weiteren acht Standorten für Gerichtstage bleibt die Arbeitsgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz auch zukünftig bürgernah und in der Fläche gut erreichbar. Wir setzen damit - in enger Abstimmung mit der Arbeitsgerichtsbarkeit - einen einstimmigen Beschluss des Landtages um, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, die Strukturen in der Arbeitsgerichtsbarkeit zu straffen."
Information:
In Rheinland-Pfalz gibt es insgesamt fünf Arbeitsgerichte mit Sitzen in Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz und Trier sowie das Landesarbeitsgericht in Mainz. Die Arbeitsgerichte Mainz, Kaiserslautern und Ludwigshafen am Rhein verfügen zudem über sogenannte Auswärtige Kammern, also Außenstellen ihrer Gerichte, mit Sitzen in Bad Kreuznach, Pirmasens und Landau in der Pfalz. Diese Struktur wird nicht geändert.
Darüber hinaus halten die verschiedenen Arbeitsgerichte - in unterschiedlichem Ausmaß - sogenannte Gerichtstage ab. Bei diesen finden die Verhandlungen des Gerichts außerhalb des Gerichtssitzes statt, häufig in örtlichen Rathäusern oder Amtsgerichten. Diese Gerichtstage bestehen seit 30 Jahren weitgehend unverändert. Derzeit werden Gerichtstage der Arbeitsgerichte an insgesamt 14 Standorten gehalten, das Landesarbeitsgericht hält zudem einen Gerichtstag in Trier. Die Zahl dieser Gerichtstage wird künftig auf acht reduziert. Sie werden weiterhin stattfinden in Betzdorf, Hachenburg, Worms, Idar-Oberstein, Bernkastel-Kues, Gerolstein, Zweibrücken und Neustadt an der Weinstraße.
Nach der Prüfung des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz in den Jahren 2013 und 2014 forderte dieser in seinem Abschlussbericht vom 13. August 2014 zum einen erhebliche Personaleinsparungen und zum anderen eine weitreichende Straffung der Organisationsstrukturen der Arbeitsgerichte. Aufgrund der kleinteiligen Organisationseinheiten der Arbeitsgerichte sei nach Auffassung des Rechnungshofs eine angemessene und gleichmäßige Auslastung des Personals nur schwer möglich. In seiner Prüfungsfeststellung führte der Rechnungshof aus, es solle geprüft werden, inwieweit Gerichte zusammengelegt, die Auswärtigen Kammern aufgegeben und die Gerichtstage zumindest vermindert werden können.
In der Folge schlug der Rechnungshof den Beschluss vor, die Landesregierung aufzufordern, "darauf hinzuwirken, dass die Bemühungen zur Straffung der Organisationsstrukturen in der Arbeitsgerichtsbarkeit und zum Abbau entbehrlicher Stellen verstärkt fortgesetzt werden". Dieser Beschlussvorschlag wurde vom Haushalts- und Finanzausschuss und sodann vom Landtag in seiner Sitzung vom 15. September 2016 einstimmig angenommen.