| Gefängnisseelsorge

Zugang zu türkischen Religionsbeauftragten nur für Gefangene türkischer Staatsangehörigkeit

Anlässlich des gestrigen Besuchs der Strafvollzugskommission des rheinland-pfälzischen Landtags in der Justizvollzugsanstalt Koblenz erhielt das Ministerium der Justiz Kenntnis davon, dass es in der Vergangenheit in einigen Justizvollzugseinrichtungen des Landes vorgekommen ist, dass auf ausdrücklichen Wunsch nicht nur türkischen Staatsangehörigen, sondern auch muslimischen Gefangenen anderer Nationalitäten Zugang zu den religiösen Angeboten der vom türkischen Generalkonsulat entsandten Religionsbeauftragten gewährt wurde. 

Hierzu stellt das Ministerium der Justiz klar: Eine solche Praxis geht über die Vereinbarung mit dem türkischen Generalkonsul hinaus. Danach sind die türkischen Religionsbeauftragten, die im Rahmen der konsularischen Betreuung in die Justizvollzugsanstalten entsandt werden, aufgrund des konsularischen Charakters der Betreuung nur für solche Gefangene bestimmt, die entweder nur oder auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen. Das Ministerium hat noch am gestrigen Tage sämtliche Justizvollzugeinrichtungen angewiesen, dies zu beachten und muslimischen Gefangenen, die keine türkische Staatsangehörigkeit besitzen, zunächst keinen Zugang zu den türkischen Religionsbeauftragten zu gewähren.

Teilen

Zurück