Justiz

„Das Pfälzische Oberlandesgericht ist das älteste Gericht moderner Prägung in Deutschland und hat als Impulsgeber für die deutsche Demokratiebewegung Geschichte geschrieben“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer heute anlässlich des Festaktes zum 200-jährigen Jubiläum des Oberlandesgerichts in Zweibrücken. „Errungenschaften wie Gewaltenteilung, Gleichheit vor dem Gesetz, Öffentlichkeit und Mündlichkeit des gerichtlichen Verfahrens sind bis heute Leitlinien unseres politischen Handelns. Neue Perspektiven eröffnet die Digitalisierung. Mit dem von der Landesregierung auf den Weg gebrachten Transparenzgesetz schaffen wir Möglichkeiten zum Mitreden und Mitgestalten. Demokratie wird lebendig“, betonte die Ministerpräsidentin.

 

Zum Festakt luden Justizminister Prof. Dr. Gerhard Robbers und der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts, Willi Kestel, gemeinsam mit dem Oberbürgermeister der Stadt Zweibrücken, Kurt Pirmann, ein. „Ob vor 200 Jahren oder heute: stets gehört zu einer funktionierenden Gerichtsbarkeit passendes Personal. Im guten Kontakt mit den Gerichten planen wir bedarfsorientiert. Hierauf gründet auch der neue Justizhaushalt, der die Situation der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger spürbar verbessern wird“, erklärte Justizminister Robbers.

 

Willi Kestel, Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts freute sich, die zahlreichen hochkarätigen Gäste aus Politik, Justiz und Verwaltung begrüßen zu dürfen. Die heute mit einem Festakt und anschließendem Empfang begonnenen zweitägigen Feierlichkeiten münden in ein Bürgerfest am morgigen Samstag im Schloss und auf dem Schlossplatz. Höhepunkt des Bürgerfests ist am Nachmittag die Taufe einer dem Jubiläum gewidmeten Rose. Die Patenschaft der auf den Namen „Libertas“ zu taufenden Rose übernimmt Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Beisein von Justizminister Robbers. Daneben wird das eigens zu dem Jubiläum verfasste und inszenierte Theaterstück „Freispruch!“ im Schloss uraufgeführt. Der Eintritt zur gesamten Veranstaltung ist frei.

 

Das Pfälzische Oberlandesgericht wurde als „Königlich Bairischer Appellationshof“ 1815 in Kaiserslautern gegründet. Ein Jahr später verlegte man es nach Zweibrücken. Richter und Anwälte in Zweibrücken waren im liberalen französischen Recht ausgebildet und beeinflussten in hohem Maße die Entwicklungen, die zum Hambacher Fest und zur Revolution von 1848/49 führten.

 

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