Justizstaatssekretär Dr. Matthias Frey war heute bei dem Verwaltungsgericht Trier zu Gast. Mit dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs Prof. Dr. Lars Brocker, dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Trier Heribert Kröger und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gerichts diskutierte er über aktuelle rechtspolitische und behördenspezifische Themen.
Staatssekretär Dr. Frey: „Das Verwaltungsgericht Trier ist in letzter Zeit immer wieder Gegenstand der medialen Berichterstattung. Denn aufgrund der Konzentration aller asylgerichtlichen Verfahren des Landes in Trier, insbesondere aber wegen des herausragenden Engagements unserer Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter werden diese Verfahren hier bundesweit am schnellsten erledigt. Aber nicht nur im Asylrecht, sondern auch in anderen verwaltungsrechtlichen Fragen wie etwa im Disziplinarrecht wird in Trier zügig und doch sorgfältig Recht gesprochen. So erhalten Beamtinnen und Beamte von der landesweit zuständigen Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts zeitnah eine Entscheidung dazu, ob eine disziplinarrechtliche Maßnahme, die bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gehen kann, rechtmäßig ergangen ist.“
„Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen des Verwaltungsgerichts ganz herzlich für ihre Einsatzbereitschaft und Flexibilität in besonders arbeitsreichen Phasen. Das Ministerium der Justiz stand und steht mit dem Verwaltungsgericht im steten Austausch zur personellen Ausstattung und dem konkreten Bedarf. Hiervon werden wir auch in Zukunft nicht abweichen und so flexibel auf Belastungsspitzen reagieren.“, so Dr. Frey abschließend.
Information:
Das Verwaltungsgericht Trier ist eines von vier Verwaltungsgerichten des Landes Rheinland-Pfalz. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst die Stadt Trier sowie die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifel und Trier-Saarburg. Seit Juni 2010 werden dort landesweit gerichtliche Asylverfahren konzentriert. Weiterhin besteht dort seit Mai 1998 eine landesweite Zuständigkeit für Disziplinarverfahren und bereits seit 1978 für Lastenausgleichsverfahren. Das Gericht hat derzeit 48 Beschäftigte, davon 24 Richterinnen und Richter. Nächsthöhere gerichtliche Instanz ist das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz.