Nähere Informationen zum Berufsbild
1. Aufgaben und Besoldung
1.1
Leitung einer Vollzugsabteilung (Entscheidungen zur Vollzugs- und Eingliederungsplanung und Behandlung von Gefangenen, Gewährung von Urlaub, Disziplinarmaßnahmen, Entscheidungen im Zusammenhang mit Besuchen, Schriftwechsel)
Leitung einer Verwaltungsabteilung z.B.
Personalverwaltung und Organisation (Personalangelegenheiten, Aus- und Fortbildung der Bediensteten, Disziplinarangelegenheiten)
Wirtschaftsverwaltung (Einkauf und Verwaltung der Versorgungsgüter und Verbrauchsmittel, Verpflegung der Gefangenen u.a.)
Arbeitsverwaltung (Akquisition von Arbeitsaufträgen, Verhandeln mit freien Unternehmern, Einrichtung und Organisation von Betrieben und Arbeitsplätzen, Führung und Überwachung
der Buchhaltung)
Sicherheit (sicherheitsmäßige Überwachung des gesamten Dienstbetriebes, Mitwirkung bei sicherheitsrelevanten Einzelmaßnahmen) Bau- und Grundstücksangelegenheiten (Verwaltung und Unterhaltung der baulichen und technischen Anlagen der Justizvollzugseinrichtung)
1.2
Eingangsbesoldung A 9 LBesG (während des Vorbereitungsdienstes Anwärterbezüge)
2. Einstellungsvoraussetzungen
- allgemeine Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
- Höchstalter: In ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung eines Vorbereitungsdienstes darf grundsätzlich nur berufen werden, wer bei Ausbildungsbeginn das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Hochschul- oder Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
3. Bewerbung
Die Bewerbung ist an das Ministerium der Justiz zu richten.
Der Bewerbung sind beizufügen:
- ein selbstverfasster und eigenhändig geschriebener Lebenslauf,
- ein aktuelles Lichtbild,
- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses.
Die Justizverwaltung Rheinland-Pfalz stellt in der Regel zum 1. August eines jeden Jahres Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes ein.
4. Ausbildung
Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich in folgende Abschnitte:
Praktische Einführung | 1 Monat |
Fachwissenschaftliches Studium I | 8 Monate |
Fachpraktische Ausbildung I | 8 Monate |
Fachwissenschaftliches Studium II | 7 Monate |
Fachpraktische Ausbildung II | 9 Monate |
Fachwissenschaftliches Studium III | 3 Monate |
Die praktische Einführung und die fachpraktische Ausbildung erfolgt in mindestens zwei verschiedenen Justizvollzugseinrichtungen.
Das fachwissenschaftliche Studium findet an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel statt. Nähere Informationen finden Sie unter www.fhr.nrw.de. Der Vorbereitungsdienst schließt mit einer Laufbahnprüfung ab.
Nähere Auskünfte über den Inhalt der Ausbildung erhalten Sie von dem Ministerium der Justiz oder jeder Justizvollzugseinrichtung.
Bei Einstellung in den Vorbereitungsdienst werden die Bewerberinnen und Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Dieses Beamtenverhältnis endet mit der Ablegung der Laufbahnprüfung. Das Bestehen der Laufbahnprüfung begründet keinen Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis.