Die Anwaltliche Beratungsstelle Landau bietet seit 100 Tagen ihre Dienste an. Staatssekretär Dr. Hannes Kopf nahm dies zum Anlasse, sich gemeinsam mit dem Präsidenten des OLG Zweibrücken, Herrn Willi Kestel, vor Ort nach dem Sachstand zu erkundigen.
Dr. Kopf bedankte sich ausdrücklich bei den das Projekt maßgeblich unterstützenden Personen, der Präsidentin des Landgerichts Landau in der Pfalz, Ulrike Müller-Rospert, und der Vorsitzenden des Anwaltsvereins für den Landgerichts-Bezirk Landau in der Pfalz e.V., Rechtsanwältin Gabriele Schenkenberger. „Für viele mittellose Rechtssuchende, insbesondere für Jugendliche, besteht eine gewisse Hemmschwelle, eine Rechtsanwaltskanzlei aufzusuchen. Es ist dem Engagement der dieses Projekt unterstützenden Landauer Rechtsanwaltschaft zu verdanken, dass auch mittellosen Bürgerinnen und Bürgern, die ein rechtliches Problem haben, eine schnelle, unbürokratische und kostenlose Beratung zuteil werden kann“, so Dr. Kopf. Die einmal wöchentlich angebotenen Termine wurden in den ersten 100 Tagen gut angenommen. Für die Vorsitzende des Anwaltsvereins für den Landgerichts-Bezirk Landau in der Pfalz e.V., Rechtsanwältin Gabriele Schenkenberger, ist das Engagement Ehrensache. „Nach unserer Berufsordnung sind wir auch Organ der Rechtspflege und engagieren uns daher selbstverständlich für das Angebot der Anwaltlichen Beratungsstelle“, so Schenkenberger.
Unterstützt wurde das Projekt durch das Landgericht Landau in der Pfalz, das die Durchführung der Beratung in den eigenen Räumlichkeiten ermöglicht. Ein besonderes Dankeschön richtete Dr. Kopf daher auch an dessen Präsidentin, Frau Ulrike Müller-Rospert.
Information:
In vielen Fragen des täglichen Lebens ist die Hilfe rechtskundiger Personen erforderlich. Finanziell bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht der Staat die Inanspruchnahme dieser Hilfe durch die Übernahme der hierfür anfallenden Kosten nach dem Beratungshilfegesetz. Bisher haben die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Beratungshilfe ausschließlich in ihren Kanzleiräumen erteilt. Da für mittellose Rechtssuchende häufig eine Hemmschwelle besteht, eine Rechtsanwaltskanzlei aufzusuchen, soll diese durch die anwaltlichen Beratungsstellen abgebaut werden. Sie ist erfahrungsgemäß bei öffentlichen Einrichtungen (z.B. Gerichten oder Häusern des Jugendrechts) geringer. Deshalb hat die rheinland-pfälzische Justiz anwaltliche Beratungsstellen eingerichtet.
Die anwaltlichen Beratungsstellen sind öffentliche Einrichtungen. Kooperationspartner der Justiz sind die örtlichen Anwaltsvereine. Sie bieten die Beratung grundsätzlich einmal wöchentlich an. Auch die beiden rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern unterstützen das Projekt.
Die anwaltlichen Beratungsstellen stehen grundsätzlich für Fragen aus sämtlichen Rechtsgebieten wie Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und Sozialrecht offen. Einer vorherigen Terminabsprache bedarf es nicht. Im besten Fall führt die Beratung bereits zu einer endgültigen Bereinigung der Angelegenheit, noch bevor daraus ein Rechtsstreit entsteht. Ist eine abschließende Beratung in der anwaltlichen Beratungsstelle nicht möglich, wird die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern unter Umständen empfehlen, den Weg der sonst üblichen Beratungshilfe zu gehen. Hierzu wird den Rechtssuchenden eine kurze Bescheinigung ausgestellt.
Die Beratungsstelle befindet sich im Landgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz, und ist mittwochs von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr besetzt.
Die anwaltliche Beratungsstelle in Landau in der Pfalz ist die sechste in Rheinland-Pfalz. Seit 2010 bestehen Beratungsstellen bei den Amtsgerichten Bad Kreuznach und Pirmasens sowie bei den Häusern des Jugendrechts in Ludwigshafen am Rhein, Mainz. und Kaiserslautern.
Weitere Informationen unter: http://www.mjv.rlp.de/Ministerium/Anwaltliche-Beratungsstellen/