Ausweitung Opferschutz Justizminister Robbers: Wir haben den Opferschutz nachhaltig verbessert

„Seit Bekanntgabe des vierten Opferschutzberichts haben wir nicht nachgelassen, den Opferschutz und die Situation der Opfer von Straftaten weiter nachhaltig zu verbessern. So haben wir uns für die Präzisierung der Strafbarkeit bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und die Festlegung von Mindeststandards für die Psychosoziale Prozessbegleitung eingesetzt. Durch die Eröffnung eines weiteren Hauses des Jugendrechts sowie die Ermöglichung der Inbetriebnahme zweier weiterer forensischer Ambulanzen haben wir auch den präventiven Opferschutz deutlich verbessert“, erklärte Justizminister Prof. Dr. Gerhard Robbers anlässlich der heutigen Aussprache im Plenum des rheinland-pfälzischen Landtags.

Wegweisend für die Präzisierung der Strafbarkeit bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen war Rheinland-Pfalz: Nachdem infolge einer gesetzlichen Schutzlücke ein Vertretungslehrer freigesprochen werden musste, der ein sexuelles Verhältnis zu einer 14-jährigen Schülerin unterhielt, weil § 174 Strafgesetzbuch nur auf Klassen- oder Fachlehrer, nicht jedoch auch auf Vertretungslehrer anwendbar war, hat das rheinland-pfälzische Justizministerium sich auf Bundesebene für das Schließen dieser Strafbarkeitslücke durch Präzisierung des § 174 Strafgesetzbuch ausgesprochen. Dies ist inzwischen umgesetzt.

Auch der Rechtsanspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer von schweren Straftaten ist infolge der Initiative aus Rheinland-Pfalz inzwischen Realität. „Die unter Federführung von Rheinland-Pfalz entwickelten Mindeststandards für die Psychosoziale Prozessbegleitung sind in das Bundesgesetz eingeflossen. Um den Rechtsanspruch verwirklichen zu können, haben wir gemeinsam mit der Hochschule Koblenz eine Weiterbildung zum Psychosozialen Prozessbegleiter geschaffen“, so Robbers. Der Kurs wird seit September 2015 durchgeführt.

Zur Verbesserung des vorbeugenden Opferschutzes wurde unser Konzept zum Haus des Jugendrechts weiter in die Praxis getragen: Im November 2014 wurde in Koblenz das inzwischen landesweit bereits fünfte Haus des Jugendrechts eröffnet. Dort arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft sowie freie Träger ‚unter einem Dach‘ zusammen mit dem Ziel, Straftaten jugendlicher Täter möglichst zeitnah passende Sanktionen folgen zu lassen. Den Jugendlichen werden sofort Grenzen aufgezeigt, um ihnen Einsicht in ihr Fehlverhalten zu vermitteln und weitere Straftaten zu vermeiden.Zudem werden Unterstützungsangebote vermittelt, um die Ursachen und Hintergründe für die Straffälligkeit zu bearbeiten.

Die Evaluation der Häuser des Jugendrechts hat gezeigt: Verfahrensverkürzungen wurden erreicht; die Zusammenarbeit der Partner hat sich merklich verbessert. Entscheidungen und Maßnahmen erfolgen nicht nur rascher, sondern sind auch mehr als bisher individuell an das Fehlverhalten des Minderjährigen und seine Person angepasst.

Weitere -den Häusern des Jugendrechts ähnliche- Kooperationsvereinbarungen wurden mit „KIWI“ in Wittlich (2011), „KIDS“ Bad Kreuznach (2012) und „JuReI“ in Bad Dürkheim (2013) geschaffen.

Die Landesregierung hat eine Ausweitung der  psychotherapeutischen Versorgung straffälliger Personen ermöglicht:

Verschiedene Studien unterstreichen, dass konsequente, erfolgreiche psychotherapeutische Arbeit mit Straftäterinnen und Straftätern und mit Tatgeneigten der beste Schutz vor Straftaten ist. Ein Verzicht auf Nachsorge in der Zeit nach der Entlassung würde in nicht wenigen Fällen bedeuten, die Behandlungsbemühungen des Strafvollzuges ins Leere laufen zu lassen.

Die beiden psychotherapeutischen Ambulanzen der Justiz in Ludwigshafen und Trier arbeiten seit Jahren erfolgreich im Sinne eines vorbeugenden Opferschutzes. Eine flächendeckende Ausdehnung dieser wichtigen Präventivmaßnahme haben wir im letzten Jahr durch den Abschluss von Vereinbarungen mit BIOS-BW e.V. und der Universitätsmedizin Mainz erreicht. Forensische Nachsorgeambulanzen wurden mit Unterstützung dieser erfahrenen und kompetenten Kooperationspartner zusätzlich an den Standorten Koblenz und Mainz etabliert.

Auch in Zukunft wird der Opferschutz eines unserer Schwerpunktthemen sein. Wir werden mit unseren Anstrengungen nicht nachlassen, ihn weiter zu verbessern.

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