Mit der gestrigen Einführung der elektronischen Akte (eAkte) bei der Staatsanwaltschaft in Frankenthal (Pfalz) sind nun alle Staatsanwaltschaften und Amts-, Land- und Oberlandesgerichte in Rheinland-Pfalz mit der eAkte in Strafsachen ausgestattet.
Nach der bereits abgeschlossenen erfolgreichen Einführung der eAkte bei allen 56 Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit sowie den 17 Fachgerichten in Rheinland-Pfalz wird mit dem Roll-Out in allen Staatsanwaltschaften ein weiterer wichtiger Schritt zur vollständigen Digitalisierung der Justiz erreicht.
Justizminister Fernis erklärt dazu: „Mit dem Erreichen dieses Meilensteins hat die Justiz in Rheinland-Pfalz die gesetzlich vorgegebene flächendeckende Einführungspflicht der eAkte bis zum 1. Januar 2026 nahezu vollständig umgesetzt. Dabei war die Einführung der eAkte in Strafsachen sowohl technisch als auch organisatorisch sehr herausfordernd. In ein Ermittlungsverfahren sind regelmäßig vielzählige Ermittlungsbehörden eingebunden, wie z.B. die Polizei, der Zoll oder auch Finanzbehörden. Es mussten daher Schnittstellen und elektronische Übertragungswege zwischen den verschiedenen Systemen geschaffen, und sämtliche Vorbereitungsmaßnahmen eng miteinander abgestimmt werden. Für die zielführende und überaus effiziente Zusammenarbeit mit den Behörden möchte ich ausdrücklich danken. Mein Dank gebührt ebenso den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Behördenleiterinnen und Behördenleitern der rheinland-pfälzischen Gerichte und Staatsanwaltschaften für deren Bereitschaft, diesen digitalen Wandel zu unterstützen und so überaus positiv zu begleiten. Die erfolgreiche Einführung der eAkte auch und gerade in den Strafsachen ist nicht zuletzt das beeindruckende Resultat der Mitwirkung von vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der gesamten Justiz.“
Bei den Staatsanwaltschaften des Landes wurden bis heute insgesamt bereits über 146.000 elektronische Akten angelegt, von denen rund 122.000 digital erledigt wurden. Mit der Umstellung auf die eAkte im Strafrecht ist die Voraussetzung geschaffen, eingehende elektronische Dokumente auch in diesem Bereich vollständig digital weiterverarbeiten zu können. Die Akten müssen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften nun nicht mehr in Papierform hin- und her gesandt werden und sind überall verfügbar. Darüber hinaus beschleunigt die vollelektronische Aktenführung die Übermittlung von Akten und Ermittlungsergebnissen und macht die Arbeit flexibler und effizienter und die Justiz als Arbeitgeber damit attraktiver.
Information:
In Rheinland-Pfalz gibt es insgesamt acht Staatsanwaltschaften und zwei Generalstaatsanwaltschaften.
Seit September 2024 arbeiten alle 56 rheinland-pfälzischen Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, zu denen auch die 46 Amtsgerichte zählen, in Zivil-, Familien-, Betreuungs-, Nachlass- und Immobiliarvollstreckungssachen mit der eAkte.
Seit Ende März 2025 ist die eAkte außerdem bei sämtlichen Gerichten der Fachgerichtsbarkeit, zu der die Finanz-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit gehören, im Einsatz.
Seit Beginn der Umstellung wurden in der rheinland-pfälzischen Justiz zum Stichtag 1. September 2025 rund 714.192 elektronische Prozess- und Verfahrensakten angelegt, von denen seitdem etwa 537.352 vollständig digital erledigt wurden. Monatlich werden durchschnittlich 300.000 Nachrichten über den elektronischen Rechtsverkehr versendet.
