In seiner heutigen Sitzung hat der Ministerrat den Entwurf eines neuen Landesjustizvollzugsdatenschutzgesetzes (LJVollzDSG) zur Kenntnis genommen. Mit dem Gesetz passt das Land die Regelungen zum Datenschutz im Bereich des Justizvollzugs an den geänderten europäischen Rechtsrahmen an.
„Mit dem neuen Gesetz schaffen wir in Rheinland-Pfalz einen modernen und geordneten Rechtsrahmen in der komplexen Materie des Datenschutzes. Für die Bediensteten des Vollzugs, aber auch für die Gefangenen bringt das Gesetz mehr Anwenderfreundlichkeit und Übersichtlichkeit“, erklärte Justizminister Herbert Mertin hierzu. Für die Anwenderin und den Anwender aus Rheinland-Pfalz besteht dabei der große Vorteil, dass die gewohnte Struktur und zentrale Begriffe des bisher geltenden LJVollzDSG beibehalten werden.
Das Justizvollzugsdatenschutzrecht soll daneben an neue Herausforderungen im Justizvollzug angepasst werden. Neu aufgenommen werden sollen Regelungen zum Datenaustausch mit den Sicherheitsbehörden. Dies betrifft unter anderem die Überprüfung Gefangener und anstaltsfremder Personen auf sicherheitsrelevante Erkenntnisse bei den Sicherheitsbehörden, Fallkonferenzen mit den Sicherheitsbehörden bezüglich einzelner Gefangener und den erkennungsdienstlichen Datenabgleich bei Zweifeln an der Identität von Gefangenen. Damit werden die Voraussetzungen für einen rechtssicheren Austausch zwischen den beteiligten Behörden geschaffen.
„Der Gesetzentwurf durchläuft jetzt das übliche Anhörungsverfahren und wird im Anschluss dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet“, erläuterte Mertin das weitere Prozedere.