Justizminister Philipp Fernis stellte heute in Mainz auf einer Pressekonferenz des Ministeriums der Justiz die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2024 vor. In dieser Statistik werden alle rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren vor den Strafgerichten des Landes Rheinland-Pfalz erfasst. Damit unterscheidet sie sich von der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen bzw. von ihr ermittelten strafrechtlichen Sachverhalte darstellt.
In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2024 insgesamt 29.073 Personen zu einer Strafe verurteilt. Dies stellt einen Rückgang um etwa 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr dar (2023: 30.129 Personen).
Aus der Statistik geht hervor, dass auch die Verurteilungen von Jugendlichen nach dem sprunghaften Anstieg im Jahr 2023 wieder zurückgegangen sind. So wurden im Jahr 2024 1.144 Personen verurteilt, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahre alt waren (2023: 1.229). Dies entspricht einem Rückgang von 4,1 Prozent. Zwar war der Trend, nach dem die Zahl der verurteilten Jugendlichen seit dem Jahr 2008 kontinuierlich abgenommen hatte, im Jahr 2023 unterbrochen worden. Mit Blick auf die nunmehr wieder gesunkenen Zahlen kann aber nicht von einer Trendumkehr gesprochen werden. Vielmehr stellt die Zahl für das Jahr 2024 die drittniedrigste der letzten Jahrzehnte dar. Erheblich zurückgegangen sind dabei die Verurteilungen von Jugendlichen wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (2023: 154; 2024: 72) sowie wegen Diebstahls und Unterschlagung (2023: 326; 2024: 274). Ein leichter Rückgang ist außerdem festzustellen bei den Straftaten gegen die sexuelleSelbstbestimmung (2023: 66; 2024: 58). In etwa gleich geblieben ist die Zahl der Verurteilungen wegen Straftaten gegen die Person (2023: 365; 2024: 370). Ein weiterer Anstieg ist hingegen bei den Verurteilungen wegen Raubdelikten festzustellen (2023: 79; 2024: 93).
Die Zahl der Verurteilungen wegen „Gewaltdelikten“ insgesamt betrug im Jahr 2024 2.592 und ist damit gegenüber dem Vorjahr (2.548) in etwa unverändert. Die absolute Zahl dieser Verurteilungen ist damit gegenüber 2022, dem niedrigsten Stand der letzten 25 Jahre, zwar erneut angestiegen, bildet aber dennoch im Vergleich zu früheren Jahren keinen besonders hohen Wert. Erneut zugenommen haben demgegenüber die Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (2024: 626; 2023: 535; 2022: 462). Die seit vielen Jahren fast nur steigenden Zahlen sind allerdings nicht ohne Weiteres mit einer Zunahme entsprechender Straftaten zu erklären. Ein Teil der Erklärung kann ebenfalls sein, dass bei diesen Straftaten in der Gesellschaft zunehmend besser hingeschaut wird, sie öfter zur Anzeige gebracht werden und damit besser verfolgt werden können.
Ein erheblicher Rückgang ist im Jahr 2024 für Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu verzeichnen. Während es im Jahr 2023 in diesem Bereich noch zu 3.242 Verurteilungen kam, waren es im Jahr 2024 nur noch 2.028. Das bedeutet einen Rückgang um etwa 37,5 Prozent. Die rückläufigen Zahlen dürften sich mit der Einführung des Konsumcannabisgesetzes am 1. April 2024 erklären lassen. Die mit diesem Gesetz neu eingeführten Tatbestände wirken sich auf die Statistik 2024 noch nicht (signifikant) aus.
Ganz erheblich angestiegen sind Verurteilungen wegen rechtsextremistischer Straftaten, nachdem bereits im Jahr 2023 ein Anstieg zu verzeichnen war. So nahmen Verurteilungen wegen Taten nach §§ 86, 86a StGB – das Verbreiten von Propagandamitteln bzw. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – um weitere ca. 66 Prozent zu und lagen im Jahr 2024 bei 126 (2023: 76). Bei den Verurteilungen wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB ist sogar ein weiterer Anstieg von rund 193 Prozent festzustellen. Sie lagen im Jahr 2024 ebenfalls bei 126 (2023: 43). Zwar lässt sich für diese Deliktsbereiche für das Jahr 2024 auch ein Anstieg der geführten Ermittlungsverfahren feststellen. Anders als die Verurteilungszahlen handelt es sich bei der Zahl der geführten Ermittlungen allerdings um einen Wert, der im Vergleich der letzten 25 Jahre nicht heraussticht. Die erheblich gestiegenen Verurteilungen dürften daher nicht oder nicht allein mit einer Zunahme entsprechender Straftaten, sondern auch mit der konsequenten und effizienten Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaften und die Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus (ZeT_rlp) zu erklären sein.