Anlässlich eines heute vom Ministerium der Justiz in Mainz veranstalteten Symposiums zum Thema "Patient Strafverfahren - Reformbedarf und Reformvorschläge zum Strafverfahrensrecht" erkläre Justizminister Herbert Mertin heute:
"Nach vielen Jahren der Debatte hat die Bundesregierung nun endlich einen Referentenentwurf zur Reform der Strafprozessordnung (StPO) vorgelegt. Ich begrüße, dass der Entwurf viele Vorschläge auch aus Rheinland-Pfalz zur Reform der StPO aufgreift. So zielen mehrere der geplanten Vorstöße darauf ab, die Durchführung umfangreicher Strafverfahren insbesondere vor den Landgerichten zu erleichtern. So soll in Verfahren mit mehreren Nebenklägern die Bündelung von deren Interessen durch eine einheitliche Nebenklagevertretung ermöglicht werden. Besetzungsrügen sollen vorab durch ein höheres Gericht abschließend beschieden und so einem späteren Revisionsverfahren entzogen werden. Beides habe ich seit längerer Zeit immer wieder gefordert", so der Minister.
"Ausdrücklich zu begrüßen ist auch, dass die gesetzlichen Schutzfristen für Schwangere und Mütter angepasst werden sollen. Die Justiz ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber. Es darf nicht sein, dass Strafverfahren 'platzen' und von Neuem beginnen müssen, weil eine verfahrensbeteiligte Richterin ein Kind erwartet. Auch hier habe ich schon 2017 Reformbedarf angemahnt", erklärte Mertin weiter.
Zurückhaltend zeigte sich der Minister, soweit der Entwurf auch Einschränkungen im Befangenheits- und dem Beweisantragsrecht vorsieht: "Wir werden noch genau prüfen müssen, ob hier die Balance zwischen dem berechtigten Interesse an einer zügigen Verfahrenserledigung einerseits und den grundgesetzlich geschützten Rechten auf eine effektive Verteidigung andererseits noch gewahrt wird", so der Minister abschließend.