| Bauernproteste am 8. Januar 2024

Justizminister Herbert Mertin: „Demonstrieren ja, Drangsalieren nein!"

Porträt von Justizminister Herbert Mertin
Justizminister Herbert Mertin

Justizminister Herbert Mertin hat zu den für den 8. Januar 2024 angekündigten Bauernprotesten Stellung bezogen und auf gesetzliche Grenzen solcher Proteste hingewiesen.

„Wenn sich Landwirte an der öffentlichen Willensbildung beteiligen und sich für ihre Interessen einsetzen, bewegen sie sich im Rahmen des Grundgesetzes. Die Grundrechte der Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit sind Kernbereiche unserer Demokratie und für ein freiheitliches Zusammenleben unerlässlich. Das Grundgesetzt setzt hierbei selbst Grenzen. Bei den Bauernprotesten ist zwischen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Landwirte auf der einen Seite und der Fortbewegungsfreiheit und körperlichen Unversehrtheit anderer Beteiligter ein angemessener Ausgleich zu finden. Treten Verkehrsbehinderungen - etwa durch eine angemeldete Demonstration - vorübergehend als Nebenwirkung der Grundrechtsausübung auf, müssen die Bürgerinnen und Bürger diese Einschränkungen hinnehmen. Ich möchte hierbei jedoch auf einen Punkt hinweisen: Die Möglichkeit zu Demonstrationen endet dort, wo das Drangsalieren oder Blockieren im Vordergrund steht. Ansonsten kann es sich schnell um eine strafbare Nötigung handeln. Ich vertraue unseren Landwirten, dass diese Grenzen bei den Protesten ebenso beachtet werden wie die Auflagen der Ordnungsbehörden“, teilte Justizminister Mertin mit.

Zahlreiche Landwirte und landwirtschaftliche Verbände in Rheinland-Pfalz haben für den 8. Januar 2024 Protestaktionen gegen die Streichung von Subventionen angekündigt. Dabei möchten die Bäuerinnen und Bauern unter anderem Autobahnauffahrten blockieren. Justizminister Mertin erklärte ergänzend: „Wenn Protestierende an unübersichtlichen Stellen Hindernisse bereiten und es zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern kommt, kann dies als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden. Dies ist keine Bagatelle. Hier drohen empfindliche Sanktionen bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Sollte bei den Protestaktionen der Verdacht der Begehung von Straftaten aufkommen, wird die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft prüfen, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht, so dass dieses Verhalten im weiteren Verlauf gegebenenfalls durch die Strafgerichte nachträglich geahndet werden kann. Ich hoffe auf einen friedlichen und ruhigen Verlauf der Protestaktion und bin zuversichtlich, dass alle Beteiligten sich an Recht und Gesetz halten werden!“

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