| Gesetzliche Regelung zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen in § 362 Nr. 5 Strafprozessordnung verfassungswidrig

Justizminister Herbert Mertin: „Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft Rechtssicherheit!“

Porträt von Justizminister Herbert Mertin
Justizminister Herbert Mertin

 

Zur heute verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklärte Justizminister Herbert Mertin in Mainz: „Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft Rechtssicherheit! Dies gilt zum einen für alle Bürgerinnen und Bürger – denn das Grundgesetz sieht in Artikel 103 Absatz 3 unmissverständlich vor, dass ein einmal rechtskräftiges Urteil ein Verbot erneuter Strafverfolgung wegen derselben Tat auslöst. Gleichzeitig schafft die Entscheidung Rechtssicherheit für die gerichtliche Praxis, die nicht mehr mit einer Regelung arbeiten muss, die seit ihrer Verabschiedung ganz erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Auf diese Bedenken hatte ich wiederholt hingewiesen. Materielle Gerechtigkeit kann nur dann erreicht werden, wenn dies unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben geschieht.“

Bereits im Jahr 2021, als im Bundesrat über den Gesetzesentwurf zur Herstellung materieller Gerechtigkeit beraten wurde, hatte sich Rheinland-Pfalz im Rahmen einer Protokollerklärung gegen die Neufassung des § 362 Abs. 1 Nr. 5 Strafprozessordnung ausgesprochen. Das Argument, dass die Änderung einen unzulässigen Eingriff in das Verbot der Mehrfachbestrafung und das Rückwirkungsverbot darstellt, zog auch das Bundesverfassungsgericht in seiner heutigen Entscheidung heran.

 

Teilen

Zurück