| Jugendstrafanstalt Schifferstadt

Justizminister Herbert Mertin ernennt Marina Maier zur neuen Leiterin der JSA Schifferstadt – Klaus Beyerle in den Ruhestand verabschiedet

Nachdem Justizminister Herbert Mertin Marina Maier schon vor einigen Wochen im Ministerium der Justiz die Ernennungsurkunde überreicht hatte, trat diese gestern ihren Dienst als neue Leiterin der Jugendstrafanstalt (JSA) Schifferstadt an. Sie folgt damit auf Klaus Beyerle, der zum 1. Mai 2023 in den Ruhestand getreten ist.
Gruppenfoto Klaus Beyerle, Herbert Mertin und Marina Maier
v.l.n.r. Ehemaliger Anstaltsleiter Klaus Beyerle, Justizminister Herbert Mertin und neue Anstaltsleiterin Marina Maier

Der Minister dankte zunächst Klaus Beyerle für seine langjährige Tätigkeit als Leiter der JSA Schifferstadt sowie seine Dienste für den Justizvollzug des Landes: „Mehr als 30 Jahre waren Sie an verschiedenen Vollzugseinrichtungen des Landes tätig, zuletzt als Leiter der Jugendstrafanstalt Schifferstadt. Dabei wussten Sie die besonderen Herausforderungen, die die Leitung einer erzieherisch geprägten Sicherheitseinrichtung mit sich bringt, stets zu meistern. Ich wünsche Ihnen, dass Sie Ihren nun beginnenden Ruhestand bei guter Gesundheit mit Sport, Reisen und Zeit für Ihre Familie genießen können.“

Sodann wünschte der Minister der neuen Leiterin der Anstalt, Marina Maier, viel Erfolg in ihrem neuen Amt: „Ich gratuliere Ihnen zur Übernahme der Leitung der Jugendstrafanstalt Schifferstadt herzlich und wünsche Ihnen stets gutes Gelingen. Sie haben in den gut 10 Jahren im Landesdienst bereits in verschiedenen Anstalten Einblick in die Anstaltsleitung nehmen, wertvolle Erfahrungen sammeln und ein hilfreiches Netzwerk aufbauen können, das Ihnen bei Ihrer neuen Aufgabe behilflich sein kann. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen in Ihrer neuen Position. Für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe und den damit immer auch verbundenen Herausforderungen wünsche ich Ihnen eine stets glückliche Hand“, so Mertin abschließend.

 

Information:

Marina Maier studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Nach Abschluss ihres Referendariats absolvierte sie erfolgreich das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und trat im März 2012 in den Landesdienst ein. Sie war zunächst in der JVA Rohrbach tätig, wo sie bereits nach kurzer Zeit zur ständigen Vertreterin des Leiters der Justizvollzugsanstalt bestellt wurde. Nach Stationen an der JVA Koblenz, der JVA Frankenthal und der JVA Ludwigshafen, wurde sie zum 1. Dezember 2022 an die JSA Schifferstadt versetzt. Zum 1. Mai 2023 hat sie die Leitung der JSA übernommen.

Klaus Beyerle war nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem Referendariat zunächst als Rechtsanwalt tätig, bevor er im Februar 1989 in den Justizvollzugsdienst des Landes Rheinland-Pfalz eintrat. Zunächst war er in der JVA Zweibrücken tätig. Nach einer Station bei der JVA Frankenthal wurde er im April 1991 an die JSA Schifferstadt versetzt, wo er vom Regierungsrat zum Oberregierungsrat und schließlich Regierungsdirektor befördert wurde. Im September 2000 wurde er als ständiger Vertreter des Leiters der Justizvollzugsanstalt an die Justizvollzugsanstalt Frankenthal versetzt. Bereits zwei Jahre später kehrte er als Leiter an die JSA Schifferstadt zurück und stieg dort bis zum Leitenden Regierungsdirektor auf. Ende April 2023 ist er in den Ruhestand getreten.

Die JSA Schifferstadt ist eine von zwölf Justizvollzugseinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz und eine von zwei Jugendstrafanstalten. Sie ist zuständig für Jugendstrafen und Freiheitsstrafen bei männliche Gefangenen, die bei Beendigung des Strafvollzugs noch nicht 24 Jahre alt sein werden und sich für den Jugendstrafvollzug eignen, für den Vollzug an männlichen Gefangenen bis zum Alter von 27 Jahren im Erstvollzug mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren sowie für die Durchführung der Behandlungsmaßnahme einer Sozialtherapie. Ferner ist die Anstalt zuständig für den Vollzug der Untersuchungshaft an männlichen Personen (mit Ausnahme des Landgerichtsbezirks Trier) soweit sie zur Tatzeit unter 21 Jahre alt waren. Sie verfügt über 234 Haftplätze für männliche Gefangene im geschlossenen Vollzug.

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