| Insolvenzrechtstag Rheinland-Pfalz 2024

Justizminister Herbert Mertin eröffnet dritten rheinland-pfälzischen Insolvenzrechtstag

Das Bild zeigt: v.l.n.r. Dr. Gunter Deppenkemper, Dr. Anne Deike Riewe, Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller, Herbert Mertin, Olaf Spiekermann, Dr. Claudia R. Cymutta und Prof. Dr. Diederich Eckardt
v.l.n.r. Dr. Gunter Deppenkemper, Dr. Anne Deike Riewe, Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller, Herbert Mertin, Olaf Spiekermann, Dr. Claudia R. Cymutta und Prof. Dr. Diederich Eckardt

Justizminister Herbert Mertin eröffnete heute zusammen mit dem Vorsitzenden des Fördervereins des rheinland-pfälzischen Zentrums für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis (ZEFIS), Herrn Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, den dritten rheinland-pfälzischen Insolvenzrechtstag unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Diederich Eckardt in Mainz.

In einem Grußwort an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklärte Minister Mertin: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie kommen heute zusammen, um die aktuellen Themen des Insolvenz- und Sanierungsrechts zu diskutieren. Es ist diese gute Kooperation der verschiedenen Akteure, die zentral für die erfolgreiche Fortbildung des Rechts ist. Und die Ergebnisse Ihres gemeinsamen Austauschs sind oftmals auch die Grundlage für gesetzgeberische Initiativen. Das rheinland-pfälzische Justizministerium brachte bei der Justizministerkonferenz im vergangenen Herbst einen erfolgreichen Beschlussvorschlag ein, der auf einer Anregung der insolvenzgerichtlichen Praxis beruhte. Die Bundesländer beschlossen dort, dass die Einreichung höchstpersönlicher Erklärungen durch Privatpersonen im elektronischen Rechtsverkehr erleichtert werden soll. Schwierigkeiten gab es vor allem dann, wenn Bürgerinnen und Bürger bei einem Antrag auf Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens anwaltlich vertreten waren. Während Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Insolvenzanträge seit Beginn 2023 nur noch elektronisch einreichen dürfen, konnten ihre Mandantinnen und Mandanten bestimmte höchstpersönliche Erklärungen wie zum Beispiel die Versicherung der Richtigkeit der Vermögensübersicht nur in Papierform bei Gericht abgeben. Der Bundesgesetzgeber hat auf unsere Anregung erfreulicherweise bereits reagiert und eine Änderung des § 130a ZPO beschlossen. Die zügige Umsetzung zeigt, wie gewinnbringend eine enge Zusammenarbeit, wie ie nicht zuletzt auf Ihrem Insolvenzrechtstag gepflegt wird, für alle Beteiligten sein kann. Ich freue mich daher sehr, dass Sie nun bereits zum dritten Mal in diesem Format zusammenkommen, und wünsche uns, dass die Tagung auch in Zukunft weiterhin zahlreiche Früchte tragen wird!“

 

Information:

Das rheinland-pfälzische Zentrum für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis (ZEFIS) ist eine gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der Universität Trier und der Fachhochschulen Trier (Campus Birkenfeld) und Koblenz (Rhein-Ahr-Campus Remagen). Gegenstand der Kooperation ist die Bündelung der vorhandenen Forschungsaktivitäten zur empirischen Aufarbeitung und unterstützenden Begleitung der Rechtsentwicklung auf dem Gebiet des Insolvenz- und Sanierungswesens. Sein zweites Standbein sieht das ZEFIS im Bereich des Wissenstransfers zugunsten der betrieblichen und justiziellen Praxis, insbesondere durch Tagungen zu aktuellen Themen aus dem Bereich des Insolvenzrechts. Weitere Informationen über das ZEFIS finden sich auf seiner Homepage unter   http://www.zefis.org/ .

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