| Justizministerkonferenz

Justizminister Herbert Mertin: „Fokus auf die Praxis: Effektivere Hauptverhandlungen in Strafsachen ermöglichen – Besseren strafrechtlichen Schutz von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräften gewährleisten“

Der Antrag von Rheinland-Pfalz zum Thema Strafverfahren und Hauptverhandlung erfuhr umfassende Zustimmung. Dazu erklärte Justizminister Herbert Mertin: „Ich freue mich, dass beim Thema Reform der Strafprozessordnung so große Einigkeit herrscht und mit dem Beschluss den Stimmen der gerichtlichen Praxis das ihr gebührende Gehör geschenkt wird. Auch wenn in den letzten Jahren vielfach Änderungen an Vorschriften der StPO vorgenommen wurden, besteht nach wie vor Handlungsbedarf! „Dies zeigt sich nicht zuletzt in der bundesweit zunehmenden Dauer strafgerichtlicher Hauptverhandlungen insbesondere vor den Landgerichten.“
Gruppenfoto von Dr. Matthias Frey, Herbert Mertin und Dr. Marco Buschmann
v.l.n.r. Rheinland-pfälzischer Justizstaatssekretär Dr. Matthias Frey, rheinland-pfälzischer Justizminister Herbert Mertin und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann

 

Das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz hat daher das direkte Gespräch mit Strafkammer- und Strafsenatsvorsitzenden gesucht, um die aus Sicht der Praxis bestehenden Schwierigkeiten bei der Durchführung komplexer Strafverfahren und etwaige Optimierungsvorschläge zu eruieren. Diese haben Eingang in den Antrag von Rheinland-Pfalz gefunden. „Es zeigt sich, dass eine zentrale Herausforderung bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptverhandlungen die Terminierung ist. Nicht nur die Terminsdichte bei allen Verfahrensbeteiligten, sondern auch die terminliche Be- oder gar Überlastung vor allem psychiatrischer Sachverständiger stellen die Gerichte vor große Herausforderungen. Auch der Wunsch nach einer Flexibilisierung der Unterbrechungsvorschriften sowie nach einer Ausweitung des Selbstleseverfahrens wurde geäußert. Eine entsprechende Überarbeitung der Verfahrensvorgaben würde nicht nur der gerichtlichen Praxis die effektivere Vorbereitung und Durchführung von Hauptverhandlungen ermöglichen, sondern wäre auch im Interesse der Beschuldigten sowie der Opfer von Straftaten. „Denn keinem Beschuldigen und keinem Opfer einer Straftat ist damit gedient, wenn sich eine Hauptverhandlung über Monate oder Jahre hinzieht und im Einzelfall sogar wiederholt werden muss“, betonte Minister Mertin.

Die Konferenz beschäftigte sich auf Initiative von Rheinland-Pfalz auch mit dem besseren strafrechtlichen Schutz von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräften.

Dabei ging es einmal um Angriffe aus Menschenmengen, wie in der Silvesternacht 2022/2023. Von solchen Angriffen geht wegen des Solidarisierungseffektes gegenüber Einsatzkräften eine erhöhte Gefährlichkeit aus. Dennoch kann eine solche Tat derzeit gemäß § 125 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Geldstrafe geahndet werden. Ob dies in einer Gesamtschau mit den anderen in Betracht kommenden Vorschriften wie §§ 114, 115 StGB sachgerecht und angemessen ist, soll in den Blick genommen und die Strafvorschriften gegebenenfalls angepasst werden.

Die Justizministerkonferenz hält ferner im Fall der Aufzeichnung des Worts und Bilds von Einsatzkräften eine Prüfung für angezeigt, nicht nur der verletzten Person, sondern auch dem Dienstvorgesetzten ein Strafantragsrecht einzuräumen, um die Betroffenen vor weiteren Straftaten – etwa Bedrohungen und Veröffentlichung von Namen und Adressen – zu schützen.

Hierzu erklärte Minister Mertin: „Ich freue mich sehr, dass auch dieser Antrag Zustimmung gefunden haben. Das schulden wir denjenigen, die tagtäglich ihr Leben und ihre Gesundheit für uns alle einsetzen!“

Die Justizministerkonferenz hat sich außerdem erneut mit der Überarbeitung der Vorschrift des § 184b StGB befasst; ein Thema, das Rheinland-Pfalz bereits vor einem Jahr zur Diskussion gestellt hatte. „Wir haben unsere Bitte an den Bundesjustizminister erneuert, nicht gewollte Konsequenzen aus der Hochstufung zum Verbrechen zu korrigieren, um damit insbesondere in Fällen des nur kurzfristigen oder nicht von einer sexuellen Motivation getragenen Besitzes von kinderpornografischen Inhalten schuldangemessene Lösungen zu ermöglichen“, betonte Minister Mertin.

Information:

Unter jährlich wechselndem Vorsitz eines Bundeslandes finden jeweils im Frühjahr und im Herbst Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister statt. Die Konferenz ist ein wichtiges Forum für neue Ideen und Innovationen auf dem Gebiet der Rechtspolitik und dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Die in der Justizministerkonferenz gefassten Beschlüsse haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen. In diesem Jahr führt Berlin den Vorsitz.

Teilen

Zurück