| Strafbarkeit des „Punktehandels“

Justizminister Herbert Mertin: „Punktehandel bei Verkehrsverstößen muss sanktioniert werden können!“

Justizminister Herbert Mertin am Rednerpult
© Henning Schacht

Den heute beginnenden 62. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar hat Justizminister Herbert Mertin zum Anlass genommen, um für die Schließung der Sanktionslücke beim sogenannten „Punktehandel“ zu werben.

Punktehandel wird zum Beispiel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen betrieben, indem sich ein unbeteiligter Dritter – oft gegen Bezahlung - gegenüber den zuständigen Behörden als Fahrer ausgibt oder eine fiktive Person als Fahrer genannt wird. Das Ziel hierbei: Die Behörden sollen getäuscht und so der tatsächliche Fahrer vor einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis bewahrt werden. Die Rechtsprechung sieht eine solche Vorgehensweise bislang in der Regel als nicht strafbar an, da sich der Dritte selbst als Täter benannt hat und somit niemand anderes falsch verdächtigt wird. Auch wird keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit vorgetäuscht.

Justizminister Mertin teilte hierzu mit: „Ich freue mich, dass die rechtspolitische Diskussion über die Strafbarkeit des Punktehandels an Fahrt gewinnt und die Thematik beim 62. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aufgegriffen wird. Ich teile die Ansicht von Herrn Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, dass es diese wertungswidrige Sanktionslücke zu schließen gilt. Diejenigen, die Verkehrsregeln missachten, müssen auch die Konsequenzen dafür tragen und sollen sich nicht vor den gesetzlich vorgesehenen Folgen drücken können und weiter die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden. Bereits in den Jahren 2018 und 2022 hat sich die Justizministerkonferenz für die Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage ausgesprochen. Dass der Bundesjustizminister sich insoweit mit dem Bundesverkehrsminister abstimmt und diese Problematik in Angriff genommen werden soll, begrüße ich ausdrücklich.“

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