| Vorschlag des Bundesverkehrsministers zur Verschärfung des Sanktionenrechts bei Aktionen von sog. Klimaaktivisten

Justizminister Herbert Mertin: „Sanktionenrecht bei Blockaden von wichtiger Verkehrsinfrastruktur in alle Richtungen überprüfen!“

Justizminister Herbert Mertin hat sich heute offen zum Vorschlag von Bundesverkehrsminister Dr. Wissing geäußert, mit dem dieser höhere Mindeststrafen bei Verletzungen von sicherheitsrelevanten Bereichen in Flughäfen, härtere Strafen bei Wiederholungstaten und Verursachung von wirtschaftlichen Schäden in Millionenhöhen fordert. Er sagte zu, die von seinem Kollegen Dr. Wissing aufgeworfenen Fragen auf der nächsten Justizministerkonferenz intensiv zu erörtern und fügte hinzu:
Das Bild zeigt Justizminister Herbert Mertin
Justizminister Herbert Mertin

 

„Sowohl die Meinungs- als auch die Versammlungsfreiheit sind grundgesetzlich geschützt, allerdings nicht schrankenlos. Unser geltendes Recht sieht hier bereits eine breite Palette an Tatbeständen zur Ahndung vor: Wenn sich Aktivisten etwa an einer Straße festkleben, kann ein solches Verhalten strafrechtlich relevant sein und die Straftatbestände der Nötigung, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und auch des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erfüllen. Zudem kann auch eine Behinderung von hilfeleistenden Personen, Störung öffentlicher Betriebe Hausfriedensbruch in Betracht kommen.

Aktionen von Klimaaktivisten können auch den Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllen, wenn fremde Sachen beschädigt oder zerstört werden oder ihr Erscheinungsbild verändert wird wie erst kürzlich bei einem Wahrzeichen Berlins, dem Brandenburger Tor, mit einem voraussichtlich sechsstelligen Schaden. Ich nehme den Vorschlag von Bundesverkehrsminister Dr. Wissing deshalb gerne auf, indem wir auf der Justizministerkonferenz Anfang November 2023 in Berlin Nachschärfungen bei den Sanktionen in alle Richtungen eingehend diskutieren werden.“

Justizminister Mertin ergänzte: „Für alle Überlegungen zur Verschärfung von bestehenden Straftatbestanden gilt natürlich stets: das Strafrecht ist ein scharfes Schwert. Man sollte daher zunächst immer eingehend prüfen, ob die bestehenden Strafvorschriften und deren Rechtsfolgen nicht schon zur Ahndung des Verhaltens ausreichend sind. Das werden wir tun und dann dem Bundesjustizministerium unsere Ergebnisse vorlegen, damit gegebenfalls schärfere Sanktionen im Bundesrecht implementiert werden können.“

 

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