| Kooperation von Justiz und Arbeitsagentur

Justizminister Herbert Mertin und die Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit, Heidrun Schulz, unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

Das Bild zeigt v.l.n.r.: Christoph Burmeister, Herbert Mertin, Heidrun Schulz
Die Pressekonferenz

Im Mainzer Justizministerium haben heute Justizminister Herbert Mertin und die Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit, Heidrun Schulz, eine "Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Eingliederung von Gefangenen des rheinland-pfälzischen Justizvollzugs in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt" unterzeichnet.

Hierzu erklärte Mertin: "Beim Übergang von der Haft in das Leben in Freiheit kommt der Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle zu. Aus diesem Grund hat bereits in der Vergangenheit eine Zusammenarbeit zwischen den Agenturen für Arbeit und einigen Einrichtungen des Strafvollzugs stattgefunden. Allerdings konnten Gefangene die Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit nicht flächendeckend in allen Einrichtungen bereits während der Haft in Anspruch nehmen, sondern erst nach ihrer Entlassung. Ich freue mich daher, dass es in Gesprächen mit der Bundesagentur für Arbeit gelungen ist, eine Kooperationsvereinbarung zu erarbeiten, die sowohl die Einrichtungen des Justizvollzugs als auch die Agenturen für Arbeit zu einem gemeinsam erarbeiteten Standard verpflichtet."

"Künftig können Gefangene das Dienstleistungsangebot bereits vor dem Eintritt in den Arbeitsmarkt in allen Justizvollzugseinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz in Anspruch nehmen. Hierzu zählen sowohl Beratung, Vermittlungsvorbereitung als auch Qualifizierung. Hierbei werden insbesondere die individuellen Problemlagen berücksichtigt. Ebenso wird die Arbeitsmarktsituation am zukünftigen Wohnort der Gefangenen in den Blick genommen, so dass eine gezielte Vorbereitung für den Eintritt ins Erwerbsleben möglich ist. Die Beraterinnen und Berater der Agenturen für Arbeit erstellen mit den Gefangenen ein individuelles Bewerberprofil auf Basis der beruflichen Ausbildung, Erfahrungen und Kompetenzen unter Berücksichtigung der aktuellen Haftsituation", so Heidrun Schulz.

Die heute unterzeichnete Kooperationsvereinbarung benennt Mindeststandards für die zukünftige Zusammenarbeit und enthält ganz konkrete Festlegungen für beide beteiligten Seiten: Gefangene können nun beispielsweise das Dienstleistungsangebot der Bundesagentur mindestens drei Monate vor ihrer Entlassung in Anspruch nehmen. Hierfür werden regelmäßige Sprechstunden in der jeweiligen Justizvollzugseinrichtung angeboten. Der Justizvollzug verpflichtet sich im Gegenzug, die betreffenden Gefangenen auf diese Termine vorzubereiten und etwa beim Beschaffen von notwendigen Unterlagen oder dem Ausfüllen von Formularen behilflich zu sein.

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