| Staatliche Pflichtfachprüfung 2023

Justizminister Herbert Mertin: Vom Griffel an den Laptop – Rheinland-Pfalz bietet als erstes Bundesland die Möglichkeit, das erste Examen am Laptop zu schreiben

„Vom 21. August bis heute haben die Kandidatinnen und Kandidaten zum ersten Mal die Klausuren des ersten juristischen Staatsexamens am Laptop geschrieben! 259 von insgesamt 365 Kandidatinnen und Kandidaten, also rund 70%, haben sich dafür entschieden, die sechs je fünfstündigen Klausuren in elektronischer Form anzufertigen. Das ist ein deutliches Zeichen, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, erklärte Justizminister Herbert Mertin.
Laptop im Prüfungssaal mit einem Schild mit der Aufschrift " E-Examen - Bitte nicht stören!"

 

Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das es auch ermöglicht, die Klausuren in der Pflichtfachprüfung des ersten Examens elektronisch auf speziell für die Prüfung präparierten Laptops zu schreiben. Diese Möglichkeit besteht in den beiden Universitätsstädten Mainz und Trier. In der regulären Anmeldefrist muss sich jede Kandidatin und jeder Kandidat entscheiden, ob sie oder er die Klausuren handschriftlich oder elektronisch anfertigen möchte. Eine Wechselmöglichkeit zwischen handschriftlicher und elektronischer Anfertigung im laufenden Prüfungsdurchgang besteht nicht.

„Ich freue mich, dass wir diesen weiteren Meilenstein der Digitalisierung der juristischen Ausbildung passiert haben! Der juristischen Ausbildung wird oft nachgesagt, dass sie „trocken“ sei und sich nur langsam auf Veränderungen einstellen könne. Dass nun nicht nur die schriftlichen Klausuren des zweiten, sondern auch des ersten juristischen Staatsexamens elektronisch geschrieben werden können, passt die Prüfungsform an die berufliche Wirklichkeit an und beweist das Gegenteil. Das war und ist mir ein wichtiges Anliegen! Wie mit der verdeckten Zweitkorrektur, die durch die letzte Änderung der Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung eingeführt wurde, ist Rheinland-Pfalz damit ein absoluter Vorreiter“, bekräftigte Minister Mertin.


Information:

Das Studium der Rechtswissenschaften wurde früher mit dem „ersten Staatsexamen“ abgeschlossen. 2006 wurde das erste Staatsexamen durch die „erste Prüfung“ abgelöst, welche neben einem staatlichen Examensteil (sog. staatliche Pflichtfachprüfung) einen universitären Teil (Schwerpunktbereichsprüfung) umfasst. Die Pflichtfachprüfung fließt zu 70% und die Schwerpunktbereichsprüfung zu 30% in die Gesamtnote ein. Die Pflichtfachprüfung wird von den Justizprüfungsämtern der Bundesländer gestellt und bewertet. Die Schwerpunktbereichsprüfung wird an den jeweiligen Universitäten abgeleistet.

Nach der bestandenen ersten Prüfung folgt (meist) der zweijährige Vorbereitungsdienst (sog. Referendariat), das an die praktische juristische Tätigkeit heranführen soll. Außerdem wird darin auf die zweite juristische Staatsprüfung (oder auch sog. zweites juristisches Staatsexamen) vorbereitet.

Informationen zum bereits bewährten Verfahren der elektronischen Prüfung in der zweiten juristischen Staatsprüfung sind auf der Homepage des Landesprüfungsamts zu finden:

https://jm.rlp.de/de/service/landespruefungsamt-fuer-juristen/elektronisches-examen/

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