Am 3. November 2024 fand in Wittlich der von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ausgerichtete Betreuungs- und Vorsorgetag statt, bei dem sich Bürgerinnen und Bürger bei zahlreichen Ausstellerinnen Ausstellern sowie Vorträgen über die Möglichkeiten einer umfassenden Vorsorge für den Fall der Fälle informieren konnten.
Justizminister Herbert Mertin hat im Rahmen der Veranstaltung in einem Vortrag auf die rechtlichen Möglichkeiten hingewiesen, die für Bürgerinnen und Bürger bestehen, um für das Alter oder unerwartet auftretende Notsituationen gewappnet zu sein: „Diese wichtige Veranstaltung soll Möglichkeiten und Wege für ein selbstbestimmtes und zufriedenes Altern aufzeigen. Jeder von uns kann plötzlich durch einen Unfall, eine Krankheit oder einer Behinderung unerwartet in eine Situation geraten, in der er auf die Unterstützung anderer angewiesen ist. Wenn wir nicht mehr für uns selbst sorgen können, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuerin oder einen Betreuer bestellen. Dieser oder diese soll uns unterstützen, rechtlich vertreten und dabei unseren Willen und Wünsche berücksichtigen. Aber was sind diese Wünsche und wer soll das entscheiden? Wenn wir hier an gesunden Tagen unsere Wünsche in rechtsicherer Form äußern, können wir auch in Notsituationen selbstbestimmt leben.“
Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, um in rechtlicher Hinsicht Vorsorge zu treffen. Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht können Personen aus dem familiären Umfeld nicht ohne Weiteres die anstehenden Entscheidungen treffen, so dass die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung oder die Patientenverfügung wichtige Dienste leisten können. Minister Mertin erklärte hierzu: „Mit der Vorsorgevollmacht können Sie in Zeiten, in denen Sie noch voll handlungsfähig sind, eine andere Person bevollmächtigen, für Sie tätig zu werden. Eine andere sinnvolle Möglichkeit ist die Betreuungsverfügung. Sie ist vor allem dann zu empfehlen, wenn Sie für einen eventuellen Betreuungsfall vorsorgen und dem Gericht und dem Betreuer oder der Betreuerin eine Art Handlungsanweisung geben wollen. Zum Beispiel können Sie hier die Person, die Sie betreuen soll, auswählen. Für medizinische Fragen kann die Patientenverfügung das geeignete Mittel sein. Hierin können Sie festlegen, ob Sie in Untersuchungen, Behandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder verweigern. Bei der Frage, welche Form der Vorsorge für Sie die richtige ist, können Sie sich jederzeit an die Betreuungsvereine, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Land oder die rheinland-pfälzischen Notariate wenden. Diese stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. Wichtig ist, dass Sie sich nach dem Motto Vorsorge statt Nachsorge frühzeitig Gedanken über Ihre Zukunft machen. Ich danke der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und Landrat Gregor Eibes ganz herzlich für die Organisation dieser tollen und informativen Veranstaltung.“
Information:
Das Ministerium der Justiz stellt auf seiner Homepage verschiedene Broschüren zum Download zur Verfügung. Diese liegen auch in gedruckter Form vor und können auf Anfrage übersandt werden.
Im Bereich des Betreuungsrecht gibt es die Broschüren „Betreuungsrecht“ und „Wer hilft mir, wenn…“. Darüber hinaus werden Vorlagen für eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung, eine Patientenverfügung etc. zur Verfügung gestellt. Sämtliche Dokumente können Sie unter folgendem Link aufrufen: https://jm.rlp.de/publikationen/broschueren
Die Broschüren „Betreuungsrecht“ und „Wer hilft mir, wenn…“ wurden anlässlich der Reform des Betreuungsrechts überarbeitet und Anfang 2023 neu aufgelegt.