| Schutzaufenthalte von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern

Justizminister Herbert Mertin: „Wer Menschenrechte schützt, die bzw. den müssen wir schützen!“

„Es ist alarmierend, dass Menschen, die mutig ihre Stimme erheben und sich für die Einhaltung von Menschenrechten einsetzen, weltweit zunehmend Ziel von Einschüchterung und Gewalt werden. Ihre Arbeit wird gezielt behindert, sie und nicht selten auch ihre Familien werden bedroht. Gerade diese Menschen brauchen also unsere Unterstützung und daher war es mir wichtig, gemeinsam mit der Elisabeth-Selbert-Initiative einen Beitrag zur Verteidigung der Menschenrechte zu leisten“, betonte Justizminister Herbert Mertin im heutigen Rechtsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz.
Portrait von Justizminister Herbert Mertin
Justizminister Herbert Mertin

Vor diesem Hintergrund fördert die Landesregierung in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 mit jeweils 100.000 EUR die vom Auswärtigen Amt ins Leben gerufene Elisabeth-Selbert-Initiative. Diese Initiative bietet Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern die Möglichkeit, für einen mehrmonatigen Aufenthalt nach Deutschland zu kommen und so einer akuten Gefahrensituation zu entkommen. Sie können hier zur Ruhe kommen, ihre Arbeit weiterführen und neue Netzwerke knüpfen, um anschließend gestärkt in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Von dem Betrag können jährlich etwa zwei Schutzaufenthalte finanziert werden. Rheinland-Pfalz beteiligt sich als bislang erstes Bundesland an dem Projekt.

Anlässlich der Unterzeichnung einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land freut sich Minister Mertin: „Wir haben mit dem Auswärtigen Amt und der Elisabeth-Selbert-Initiative vom Institut für Auslandbeziehungen zwei erfahrene und kompetente Partner gefunden. Mit ihrer Unterstützung können wir nun Menschen helfen, die sich für die Einhaltung von Menschenrechten engagieren und damit einen besonderen Beitrag zu Frieden und Stabilität leisten.“

Menschenrechte bilden die Grundlage unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Sie sind Voraussetzung für ein friedliches und selbstbestimmtes Zusammenleben. Deshalb betonen das Grundgesetz und die Verfassung unseres Landes ihre überragende Bedeutung an höchster Stelle.

„Für viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land sind Menschenrechte eine Selbstverständlichkeit. Das war aber nicht immer so. Gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte ist es wichtig, sich der Bedeutung der Menschenrechte bewusst zu werden. Menschrechte verpflichten nicht nur staatliche Stellen, sondern uns alle“, so Minister Mertin.

 

Hintergrund:

Die im Jahr 2020 ins Leben gerufene Elisabeth-Selbert-Initiative (ESI) ist ein Schutzprogramm für gefährdete Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, die vom ifa – Institut für Auslandsbeziehungen durchgeführt wird. Bei der Umsetzung des Programms, das bislang ausschließlich mit Mitteln des Auswärtigen Amtes gefördert wird, arbeitet das ifa mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammen. Schutzaufenthalte setzt die Elisabeth-Selbert-Initiative insbesondere mit Hilfe von Gastorganisationen um, die die Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger aufnehmen und begleiten.

Über das ifa:

Das ifa – Institut für Auslandsbeziehungen setzt sich gemeinsam mit Partnern weltweit ein für die Freiheit in Kunst, Forschung und Zivilgesellschaft. Es gibt Aktivist:innen, Künstler:innen und Wissenschaftler:innen eine Stimme, fördert Kooperationen und verfolgt seine Ziele verstärkt mit europäischen Partnern. Basierend auf seinen Kernkompetenzen Kunst, Forschung und Zivilgesellschaft baut das ifa Netzwerke auf, um nachhaltige Wirkung zu erzielen. Das ifa wird gefördert vom Auswärtigen Amt, dem Land Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart. 

 

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