| Allgemeiner Vollzugsdienst im Justizvollzug Rheinland-Pfalz

Justizminister Herbert Mertin: „Wir werden die Ausbildung des Allgemeinen Vollzugsdienstes modernisieren und neu strukturieren“

v. l.n.r. Dr. Horst Hund, Justizminister Herbert Mertin
v. l.n.r. Dr. Horst Hund, Justizminister Herbert Mertin, Pressesprecher Christoph Burmeister

Im Mainzer Justizministerium stellte Justizminister Herbert Mertin heute aktuelle Pläne zur Neustrukturierung der Ausbildung für die Beamtinnen und Beamten des Allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD) im Justizvollzug von Rheinland-Pfalz vor.

„Der AVD ist das Rückgrat unseres Justizvollzugs. Die ihm angehörenden Bediensteten prägen mit ihrer blauen Dienstkleidung nicht nur das öffentliche Bild des Strafvollzugs. Ohne ihren Einsatz wäre ein moderner Behandlungsvollzug unmöglich. Die Anforderungen an den AVD sind hoch. Erforderlich sind gefestigte Persönlichkeiten, die sich dem schwierigen Umgang mit Gefangenen aus Überzeugung stellen. Die Anwärterinnen und Anwärter brauchen aber auch eine Ausbildung, die ihnen die breite Palette an Kompetenzen vermittelt, die in der Vollzugspraxis verlangt werden. Das kann nur eine Justizvollzugsschule mit engem Praxisbezug leisten. Diese ist in Rheinland-Pfalz am Vollzugsstandort Wittlich fest etabliert“, erklärte der Minister.

Bislang durchlaufen die Anwärterinnen und Anwärter eine Ausbildung von 24 Monaten mit einem Theorieteil, der sich in Grundlehrgang (vier Monate) und Abschlusslehrgang (sechs Monate) gliedert. Die restliche Ausbildungszeit wird in den Justizvollzugseinrichtungen genutzt. Je Kalenderjahr können im bisherigen Ausbildungsmodell etwa 100 Anwärterinnen und Anwärter ausgebildet werden, von denen rund 80 auf Rheinland-Pfalz und 20 auf das Saarland entfallen. 

„Nach aktuellen Berechnungen würden bis zum Ende des Jahres 2029 rund 900 Personalabgängen lediglich 720 neu ausgebildete Bedienstete gegenüberstehen. Daher besteht Handlungsbedarf. Damit wir die Ausbildungskapazitäten um insgesamt etwa 20 bis 30 % erhöhen können, werden wir die Unterrichtseinheiten an der Justizvollzugsschule modernisieren. Die bisherige Orientierung an klassischen Unterrichtsfächern wird zugunsten fächerübergreifender Lernfelder mit konkreten Lernsituationen und Lerninhalten aufgegeben. Hierdurch kann die Ausbildung – auch ohne Qualitätsverluste – schneller durchlaufen werden“, so Mertin weiter.

Künftig – voraussichtlich ab August 2021 – würden auf die theoretische Ausbildung in der Schule weniger als 10 Monate entfallen; die Dauer der Schulmodule wird dabei so flexibel gestaltet, dass eine optimale Auslastung auch unter Einsatz von eLearning erreicht wird. Dies würde es auch erlauben, die Ausbildungsdauer insgesamt von 24 Monaten auf 18 Monate zu reduzieren.

„Dies hätte den Vorteil, dass wir die Attraktivität des Berufes steigern, vor allem für ältere Bewerberinnen und Bewerber mit Vorberufserfahrung, die im Justizvollzug dringend benötigt werden. Die frühere Ernennung zu Beamtinnen und Beamten bedeutet insbesondere eine um mindestens 700 EUR höhere Bruttobesoldung im Monat. Damit könnte es nach der Corona-Krise gelingen, besonders qualifizierte Fachkräfte für eine Beamtentätigkeit zu gewinnen. Sollte es jedoch der einhellige und ausdrückliche Wunsch der im Justizvollzug vertretenen Gewerkschaften und der Personalvertretungen sein, an der bisherigen Ausbildungsdauer von 24 Monaten festzuhalten, können wir dem durch eine verlängerte praktische Ausbildungsphase Rechnung tragen, etwa durch einen Einsatz in weiteren Vollzugseinrichtungen, im Maßregelvollzug oder einem Landeskrankenhaus. Hierzu werden wir in Kürze die erforderlichen Anhörungen zu einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung durchführen“, machte der Minister zum Abschluss deutlich.

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