"Das Amtsgericht Speyer ist in der Stadt und der Region fest verwurzelt. Es bildet für viele Bürgerinnen und Bürger die erste Anlaufstelle bei rechtlichen Angelegenheiten. Unsere Amtsgerichte sind das Aushängeschild einer bürgernahen, leistungsstarken und unabhängigen Justiz. Sie tragen den Rechtsstaat in die Fläche und sind es, die ihn für die Menschen greif- und erfahrbar machen", erklärte Justizminister Herbert Mertin heute im Rahmen einer Personalversammlung anlässlich seines Besuchs des Amtsgerichts Speyer.
"Dabei erbringen Sie, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts Speyer, trotz einer anhaltend hohen Belastung herausragend gute Leistungen. Gerne möchte ich die Gelegenheit meines heutigen Besuchs nutzen, um mich dafür bei Ihnen persönlich zu bedanken", so der Minister weiter.
Im Gespräch mit dem Direktor des Amtsgerichts, Hans-Jürgen Stricker, erörterte der Minister unter anderem die bisherigen guten Erfahrungen mit der in Speyer geltenden neuen Arbeitszeitvereinbarung. Als erstem Gericht in der Pfalz müssen die Bediensteten dort keine bestimmten Präsenz- oder Kernzeiten mehr einhalten, sondern können ihre wöchentlichen Arbeitszeiten weitgehend frei einteilen, so lange die Erreichbarkeit des Gerichts gewährleistet ist. "Wir werden prüfen, ob wir die positiven Erfahrungen vor Ort auch auf andere Justizbehörden übertragen können, um so insbesondere die heute schon gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der rheinland-pfälzischen Justiz noch weiter zu verbessern", so Mertin abschließend.
Information:
Das Amtsgericht Speyer ist eines von sechs Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) und eines von 46 Amtsgerichten in Rheinland-Pfalz. Es ist als Gericht der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit für etwa 115.000 Einwohner seines Gerichtsbezirks zuständig.
Am Amtsgericht Speyer sind insgesamt knapp 70 Bedienstete beschäftigt, darunter elf Richterinnen und Richter. Im Jahr 2018 hatten diese insgesamt 1.026 Zivil-, 827 Familien- sowie 2.735 Straf- und Bußgeldverfahren zu bearbeiten.
Das Gericht blickt auf eine abwechslungsreiche und lange Geschichte zurück. 1796 noch Zuchtpolizeigericht der Stadt Speyer wurde das Gericht in der Zeit der französischen Besatzung als Friedensgericht neu gegründet. Am 17. Mai 1854 - die Pfalz gehörte nun zu Bayern - erhielt das Friedensgericht die Bezeichnung Landgericht, womit nur eine äußere Angleichung an das bayerische Mutterland vollzogen wurde. Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 1. Oktober 1879 wurde das Landgericht schließlich zu Amtsgericht umbenannt.
Die beiden Gerichtsgebäude (Haupt- und Nebengebäude) wurden in den Jahren 1900 bis 1902 nach den Plänen des königlichen Bauamtmannes Otto Bär als asymmetrisch angelegte, abgewinkelte Verwaltungs- und Gefängnisbauten mit gelbem Sandsteinquader errichtet. Die Vermischung der Baustile war charakteristisch für die bayerischen Behördenbauten in der Zeit von 1900 bis 1914. Das ursprünglich als Gefängnis dienende Nebengebäude beherbergt heute weitere Abteilungen des Amtsgerichts.