| Psychosoziale Prozessbegleitung

Justizminister Mertin: Opferrechte stärken

„Bei einem Strafverfahren liegt der Fokus der Aufmerksamkeit häufig auf dem Täter und es ist Aufgabe der Justiz, ein gerechtes Urteil zu fällen. Das Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung setzt bewusst einen anderen Schwerpunkt: Hier werden Opferrechte gestärkt. Denn wir verstehen es auch als unsere Aufgabe, gerade diejenigen zu schützen und zu stärken, die durch die Tat bereits geschädigt wurden. Genau diesem Zweck dient unser Gesetzesentwurf“, erklärte Justizminister Herbert Mertin anlässlich der heutigen ersten Beratung im Landtag.

 

Besonders schutzbedürftige Verletzte von Straftaten erhalten mit der psychosozialen Prozessbegleitung eine intensive Form der Zeugenbegleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, unter bestimmten Voraussetzungen auch für Erwachsene. Sinn und Zweck ist, Opfern von Straftaten die Belastung des durchzuführenden Strafverfahrens zu verringern und eine Retraumatisierung zu vermeiden.

„Wichtig ist uns, dass Opfern eine qualifizierte Begleitung zur Seite gestellt wird, deren Ausbildung anerkannten Standards entspricht“, so Mertin. Dementsprechend greife der vorgelegte Entwurf eines Landesgesetzes zur Ausführung der bundesgesetzlichen Vorgaben zur psychosozialen Prozessbegleitung unter Federführung von Rheinland-Pfalz bundesweit erarbeitete Mindeststandards auf. Geregelt wurden insbesondere die Anerkennung der psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern und das Anerkennungsverfahren. Der Gesetzentwurf beruht auf einem Musterentwurf, der gemeinsam mit den anderen Bundesländern erarbeitet wurde. Auf diese Weise wurde sichergestellt, dass die Anforderungen an die Qualifikation der psychosozialen Prozessbegleitung im Wesentlichen bundesweit identisch sind.

 

Parallel zur Schaffung des neuen Gesetzes hat das Land Rheinland-Pfalz bereits im Vorgriff für die Ausbildung qualifizierter psychosozialer Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter gesorgt. Die Hochschule Koblenz bietet einen gemeinsam mit dem Justizministerium entwickelten und von dort geförderten Weiterbildungslehrgang an, der eine zertifizierte Qualifizierung sicherstellt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ersten Durchgangs werden am 30. September 2016 die Weiterbildung abgeschlossen haben. Bereits der zweite Durchgang dieser in Rheinland-Pfalz bisher einzigen Weiterbildungsmöglichkeit startet ab 23. September 2016. (Anmeldungen sind bei der Hochschule Koblenz möglich.)

 

 

Information

 

Weitere Informationen zur psychosozialen Prozessbegleitung finden Sie unter
<link https: jm.rlp.de de themen opferschutz psychosoziale-prozessbegleitung>jm.rlp.de/de/themen/opferschutz/psychosoziale-prozessbegleitung/

 

Den aktuellen Flyer zur Psychosozialen Prozessbegleitung und den Durchgang 2016/2017 finden Sie hier:
<link http: www.hs-koblenz.de fileadmin media fb_sozialwissenschaften ifw wb_pspb flyer_wb_pspb_2016-2017.pdf>www.hs-koblenz.de/fileadmin/media/fb_sozialwissenschaften/IFW/WB_PSPB/Flyer_WB_PSPB_2016-2017.pdf

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