„Mit dem heute verabschiedeten Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren stärken wir die Rechte traumatisierter Opfer von Straftaten. Dank des gemeinsam mit dem Justizministerium entwickelten Weiterbildungslehrgangs der Hochschule Koblenz werden im kommenden Jahr genügend qualifizierte Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter zur Verfügung stehen. Das Land Rheinland-Pfalz ist damit für das Inkrafttreten des Gesetzes gut gerüstet“, erklärte Justizminister Herbert Mertin anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren durch den Landtag.
Das am 1. Januar 2017 in Kraft tretende Gesetz ermöglicht besonders schutzbedürftigen Opfern – insbesondere Kindern und Jugendlichen, aber unter bestimmten Voraussetzungen auch erwachsenen Opfern von Gewalt- und Sexualstraftaten – die Begleitung durch qualifizierte Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter während des Strafverfahrens.
Damit rechtzeitig zum Inkrafttreten des Gesetzes genügend qualifizierte Personen zur psychosozialen Prozessbegleitung bereit stehen, hat das Justizministerium für entsprechende Ausbildungsmöglichkeiten gesorgt und insbesondere in Zusammenarbeit mit der Hochschule Koblenz einen Weiterbildungskurs entwickelt, der eine zertifizierte Qualifizierung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sicherstellt. In Anwesenheit von Justizminister Mertin konnte dort am vergangenen Freitag den ersten zehn Absolventinnen und Absolventen des Kurses das Zertifikat über ihre erfolgreiche Teilnahme übergeben werden. „Schneller als die Polizei erlaubt, Monate vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs, hat nun der erste Jahrgang seinen Abschluss erreicht“, zeigte sich Mertin anlässlich des feierlichen Abschlusses der Weiterbildung zufrieden.
Neben diesen Absolventinnen und Absolventen haben bereits vier weitere Personen eine vergleichbare qualifizierte Ausbildung absolviert, zudem befinden sich noch etwa 15 weitere Personen in einer Qualifizierung. Das Justizministerium rechnet daher mit etwa 30 Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern, die im kommenden Jahr in Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehen werden.
Information
Weitere Informationen zur psychosozialen Prozessbegleitung finden Sie unter
<link https: jm.rlp.de de themen opferschutz psychosoziale-prozessbegleitung>jm.rlp.de/de/themen/opferschutz/psychosoziale-prozessbegleitung/