"Die anwaltlichen Beratungsstellen bieten unbürokratisch und kostenlos Hilfe für mittellose Rechtssuchende. Ich freue mich, dass wir nun in Alzey dank des Engagements der Rechtsanwaltschaft bereits die siebte Beratungsstelle landesweit einrichten können. Für diese Unterstützung im Sinne einer bürgernahen Justiz möchte ich mich ausdrücklich bedanken", erklärte Justizminister Herbert Mertin heute in Alzey anlässlich der gemeinsamen Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.
Für den mitunterzeichnenden Vorsitzenden des Alzeyer Anwaltvereins e.V. Rechtsanwalt Alexander Hobohm ist das Engagement Ehrensache: "Ein unkomplizierter Zugang zum Recht, besonders für diejenigen, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, ist für uns Rechtsanwälte eine wichtige Voraussetzung für einen funktionierenden Rechtsstaat. Durch die Beratungsstelle wird es finanziell Bedürftigen erleichtert, kompetent beraten zu werden."
Unterstützt wurde das Projekt durch das Amtsgericht Alzey, das die Durchführung der Beratung in den eigenen Räumlichkeiten ermöglicht. Ein besonderes Dankeschön richtete der Justizminister daher auch an dessen Direktorin Frau Kirsten Grittner-Nick.
Geplant ist, ab 5. Dezember 2018 jeweils am ersten Mittwoch im Monat in der Zeit von 13.30 bis 15.30 Uhr in den Räumen des Amtsgerichts Alzey die Beratungsleistung anzubieten. Das Projekt ist zunächst auf ein Jahr befristet.
Die anwaltliche Beratungsstelle am Amtsgericht Alzey ist die siebte in Rheinland-Pfalz. Bislang bestehen Beratungsstellen in den Räumlichkeiten des Landgerichts Landau in der Pfalz, der Amtsgerichte Bad Kreuznach und Pirmasens sowie in den Häusern des Jugendrechts in Ludwigshafen am Rhein, in Mainz und in Kaiserslautern.
Information
In vielen Fragen des täglichen Lebens ist die Hilfe rechtskundiger Personen erforderlich. Finanziell bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht der Staat die Inanspruchnahme dieser Hilfe durch die Übernahme der hierfür anfallenden Kosten nach dem Beratungshilfegesetz. Bisher haben die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Beratungshilfe ausschließlich in ihren Kanzleiräumen erteilt. Da für mittellose Rechtssuchende häufig eine Hemmschwelle besteht, eine Rechtsanwaltskanzlei aufzusuchen, soll diese durch die anwaltlichen Beratungsstellen abgebaut werden. Sie ist erfahrungsgemäß bei öffentlichen Einrichtungen (z.B. Gerichten oder Häusern des Jugendrechts) geringer. Deshalb hat die rheinland-pfälzische Justiz anwaltliche Beratungsstellen eingerichtet.
Die anwaltlichen Beratungsstellen sind öffentliche Einrichtungen. Kooperationspartner der Justiz sind die örtlichen Anwaltsvereine. Auch die beiden rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern unterstützen das Projekt.
Die anwaltlichen Beratungsstellen stehen grundsätzlich für Fragen aus sämtlichen Rechtsgebieten wie Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und Sozialrecht offen. Einer vorherigen Terminabsprache bedarf es nicht. Im besten Fall führt die Beratung bereits zu einer endgültigen Bereinigung der Angelegenheit, noch bevor daraus ein Rechtsstreit entsteht. Ist eine abschließende Beratung in der anwaltlichen Beratungsstelle nicht möglich, wird die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern unter Umständen empfehlen, den Weg der sonst üblichen Beratungshilfe zu gehen. Hierzu wird den Rechtssuchenden eine kurze Bescheinigung ausgestellt.
Weitere Informationen zu den anwaltlichen Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz finden Sie unter jm.rlp.de/de/themen/anwaltliche-beratungsstellen/.