| Landessozialgericht / Landesarbeitsgericht

Justizminister Philipp Fernis absolviert Antrittsbesuche beim Landessozialgericht und beim Landesarbeitsgericht

das Bild zeigt: Ministerialdirigent Fabian Scherf, Präsident des Landessozialgerichts Dr. Stephan Gutzler und Justizminister Philipp Fernis
v.l.n.r.: Ministerialdirigent Fabian Scherf, Präsident des Landessozialgerichts Dr. Stephan Gutzler und Justizminister Philipp Fernis
das Bild zeigt: Ministerialdirigent Fabian Scherf, Justizminister Philipp Fernis, Präsident des Landesarbeitsgerichts Matthias Hambach und Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts Anne Friedrichs
v.l.n.r.: Ministerialdirigent Fabian Scherf, Justizminister Philipp Fernis, Präsident des Landesarbeitsgerichts Matthias Hambach und Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts Anne Friedrichs

Justizminister Philipp Fernis setzte am Mittwoch seine Antrittsbesuche fort und besuchte in Mainz zwei weitere oberste Landesgerichte. Mit dem Präsidenten des Landessozialgerichts Dr. Stephan Gutzler und dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Matthias Hambach sprach er über die Digitalisierung der Justiz sowie die personelle und bauliche Situation der Gerichte.

Im Landessozialgericht erklärte Minister Fernis: „Die Sozialgerichte entscheiden über Fragen von besonderer Tragweite: Ob Sozialversicherung, Grundsicherung für Arbeitssuchende, soziale Entschädigungen oder die Feststellung von Behinderungen – all das sind Themen, die für betroffene Menschen oft von existentieller Bedeutung sind. Und doch haben zuletzt vor allem die asylgerichtlichen Verfahren und deren erfreulich kurzen Laufzeiten bei unseren Verwaltungsgerichten mediale Aufmerksamkeit erregt. Auch die rheinland-pfälzischen Sozialgerichte leisten Rechtsschutz auf höchstem Niveau und in weit überdurchschnittlich schnellen Verfahren. Das verdient gleichermaßen Anerkennung und Beachtung. Unseren engagierten Sozialrichterinnen und Sozialrichtern danke ich daher herzlich!“

Bei seinem Besuch im Landesarbeitsgericht führte Fernis aus: „Bereits seit Anfang dieses Jahres arbeiten sämtliche Arbeitsgerichte des Landes mit der elektronischen Akte. Die gesetzliche Vorgabe zur flächendeckenden Einführung erfüllen wir in der Arbeitsgerichtsbarkeit damit fast ein Jahr vor Ablauf der Umsetzungsfrist. Und die Rückmeldungen aus der Praxis zur digitalen Arbeit fallen sehr positiv aus. Doch diese wichtige Umstellung war und ist nur möglich dank des Einsatzes der Behördenleitungen, der engagierten Projektgruppen und natürlich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte, die bereit sind, sich auf die neuen Arbeitsformen einzulassen. Ihnen allen gilt mein ausdrücklicher Dank! Ich bin überzeugt, der Einsatz lohnt sich. Denn mit der eAkte und weiteren Projekten etwa auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz wird die Justiz als Arbeitgeberin noch attraktiver und leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung des Rechtsstaats.“ 

 

Information:

Die Sozialgerichtsbarkeit und die Arbeitsgerichtsbarkeit gehören zu den insgesamt fünf Fachgerichtsbarkeiten nach Art. 95 Abs. 1 GG. Die weiteren Gerichtsbarkeiten bilden die ordentliche Gerichtsbarkeit, in der insbesondere Zivil- und Strafsachen bearbeitet werden, sowie die Verwaltungs- und die Finanzgerichtsbarkeit.

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat seinen Sitz in Mainz. Es ist das Gericht zweiter Instanz in der Sozialgerichtsbarkeit und damit das oberste Sozialgericht des Landes. Das Landessozialgericht entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der zu seinem Bezirk gehörenden Sozialgerichte in Koblenz, Mainz, Speyer und Trier. Die dritte und letzte Instanz ist das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel.

Auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz ist die zweite Instanz in arbeitsgerichtlichen Verfahren und damit das oberste Arbeitsgericht des Landes. Erstinstanzlich sind die fünf Arbeitsgerichte in Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz und Trier zuständig. Die dritte und letzte Instanz bildet das Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt.

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