Im Bundesrat hat Justizminister Philipp Fernis heute eine Bundesratsinitiative aus Rheinland-Pfalz vorgestellt, die einen Entschließungsantrag zur Verankerung eines unabhängigen rechtlichen Beistands im Grundgesetz vorsieht. Die Freie Hansestadt Bremen hat sich der Initiative angeschlossen. Ziel ist es, den verfassungsrechtlichen Schutz der freien und unabhängigen Anwaltschaft als wesentliche Säule des Rechtsstaats zu stärken.
Justizminister Philipp Fernis erklärt dazu: „Die freie und unabhängige Anwaltschaft ist eine tragende Säule unseres demokratischen Rechtsstaats. Unabhängige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gewährleisten den Zugang zum Recht für alle und verteidigen die Rechte von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen. Doch weltweit geraten Anwältinnen und Anwälte zunehmend unter Druck – selbst in gefestigten Demokratien. Wer individuelle Rechte verteidigt oder staatliches Handeln kritisch hinterfragt, wird nicht selten eingeschränkt oder bedroht. Dieser Entwicklung müssen wir klar entgegentreten. Wir wollen deshalb ein deutliches Signal für den Schutz einer freien anwaltlichen Tätigkeit setzen und diese essenzielle Funktion im Grundgesetz absichern.“
Zusätzlich betont der Minister die Zielrichtung der Initiative: „Wir wollen dem Gesetzgeber bewusst mehrere Wege offenlassen – ob ein individuelles Grundrecht oder eine institutionelle Garantie der freien Anwaltschaft. Entscheidend ist: Der Schutz unabhängigen anwaltlichen Beistands muss Verfassungsrang erhalten. Nur so sichern wir langfristig die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaates und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine wirkungsvolle, freie Rechtspflege.“
Hintergrund:
Nach aktueller Rechtslage gibt es ausdrückliche Regelungen der rechtsanwaltlichen Unabhängigkeit lediglich auf einfachgesetzlicher Ebene, also nicht im Grundgesetz.
§ 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) lautet:
„Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege."
In § 43a Absatz 1 BRAO heißt es unter dem Titel „Grundpflichten“:
„Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden."
