Auf Initiative von Justizminister Philipp Fernis wird der Bundesrat morgen darüber abstimmen, ob der Schwellenwert, ab dem Beschaffungen der Bundeswehr vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags genehmigt werden müssen, deutlich angehoben werden soll.
Die Abstimmung erfolgt im Rahmen der Befassung der Länderkammer mit einem Gesetzentwurf zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr. Dieser Entwurf sieht eine Reihe von Verfahrensvereinfachungen bei Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr vor. Die Anhebung des Schwellenwerts von derzeit 25 Millionen Euro, der seit seiner Einführung im Jahr 1981 faktisch unverändert geblieben ist, ist allerdings nicht Gegenstand der Vorlage der Bundesregierung.
Minister Fernis erklärt dazu: „Die sogenannten 25-Millionen-Euro-Vorlagen an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags stellen eine ganz erhebliche bürokratische Belastung dar, die wir uns angesichts der sicherheitspolitischen Weltlage in dieser Form schlicht nicht mehr leisten können. Der Vorbehalt des Haushaltsausschusses ist auch verfassungsrechtlich nicht geboten. Die Zahl der Vorlagen wächst allein schon inflationsbedingt immer weiter an. Das legt die zügige Beschaffung lahm. An dieser Stelle haben wir eine Chance für echte Entbürokratisierung, die wir nicht vertun dürfen!“
Hintergrund:
Die bedarfsgerechte Ausstattung der Bundeswehr mit Technik und Geräten aller Art ist Aufgabe des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) mit Sitz in Koblenz. Das BAAINBw ist eine Bundesoberbehörde und untersteht dem Bundesverteidigungsministerium.
Justizminister Fernis hatte im Rechtsausschuss des Bundesrats beantragt, gegenüber der Bundesregierung zu fordern, den Schwellenwert, ab dem Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags zur Billigung vorzulegen sind, deutlich anzuheben. Der Antrag war einstimmig angenommen worden und steht daher nun zur Abstimmung im Bundesratsplenum am 26.09.2025.
§ 54 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung lautet:
Verträge über Beschaffungsmaßnahmen und Entwicklungsvorhaben sowie Betreiberverträge, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung geschlossen werden sollen und die ein Finanzvolumen von 25 Millionen Euro überschreiten, sind dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Billigung vorzulegen. Bis zur Billigung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages sind Verträge zu der entsprechenden Maßnahme schwebend unwirksam.
