Der Bundesrat hat heute über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten, mit dem unter anderem der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben werden soll. Dem Gesetzentwurf vorausgegangen war der Bericht einer von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg geleiteten Arbeitsgruppe, die bereits Ende 2022 die Anhebung der Streitwertgrenze empfohlen hatte. Der Entwurf soll im nächsten Schritt im Deutschen Bundestag beraten und beschlossen werden.
Justizminister Philipp Fernis erklärt dazu: „Rheinland-Pfalz fordert seit Jahren, dass der Wert, bis zu dem Streitigkeiten bei den Amtsgerichten verhandelt werden, deutlich angehoben wird. Es ist daher erfreulich, dass sich Bund und Länder nun gemeinsam auf eine Verdoppelung des Werts auf 10.000 Euro verständigen konnten. Dieser Schritt ist groß, aber notwendig – nicht nur, weil die aktuelle Streitwertgrenze seit über 30 Jahren faktisch unverändert geblieben ist. Mit der geplanten Anhebung schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass noch mehr Rechtsprechung dort stattfindet, wo die Menschen leben. Wir stärken die Amtsgerichte als tragende Säulen der Rechtsprechung und bekennen uns damit klar zu einer Justiz, die in der Fläche präsent ist und bleibt. Wir sichern die Bedeutung der Amtsgerichte als Fundament eines bürgernahen Rechtsstaats vor Ort!“
