| Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2025

Kampf gegen häusliche Gewalt / Faire Regelungen zwischen Mietern und Vermietern nach Naturkatastrophen / Entlastung der Verwaltungsgerichte bei Abschiebeverfahren

das Bild zeigt: Justizminister Philipp Fernis und Staatssekretär Dr. Matthias Frey
v.l.n.r.: Justizminister Philipp Fernis und Staatssekretär Dr. Matthias Frey

Unter dem Vorsitz der sächsischen Justizministerin fand heute die Herbstkonferenz der 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder in Leipzig statt.

Die Ministerinnen und Minister haben dabei auch zwei Beschlüsse gefasst, die von Justizminister Philipp Fernis eingebracht worden waren. Ein weiterer Vorschlag aus Rheinland-Pfalz hat demgegenüber nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

I. „Häusliche Gewalt effektiv bekämpfen – Informationsaustausch zwischen beteiligten Stellen absichern!“

Zum einen haben sich die Länder für die Prüfung der Einführung einer Rechtsgrundlage ausgesprochen, auf deren Grundlage die Strafverfolgungsbehörden innerhalb interdisziplinärer Arbeitsgruppen im Bereich häuslicher Gewalt Informationen rechtssicherer austauschen können.

Minister Fernis erklärt dazu: „Die Zahlen häuslicher Gewalt sind besorgniserregend hoch. Durch die gute Zusammenarbeit in Hochrisikofällen seitens vieler verschiedener Stellen wie der Polizei, den Staatsanwaltschaften, Interventionsstellen, Jugendämtern, Frauenhäusern und medizinischen Einrichtungen können wir Gefährdungslagen früher erkennen und eingreifen. Doch der dafür erforderliche Informationsaustausch setzt in vielen Fällen zu aufwendige datenschutzrechtliche Prüfungen voraus. Gemeinsam bitten wir die Bundesministerin der Justiz daher zu prüfen, ob eine Rechtsgrundlage geschaffen werden kann, die es den Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich ermöglicht, im Rahmen von Hochrisiko-Fallkonferenzen Daten auszutauschen. Das Datenschutzrecht darf dem effektiven Kampf gegen häusliche Gewalt nicht entgegenstehen!“

II. „Wirtschaftliche Risiken zwischen Mieter und Vermieter nach Naturkatastrophen fairer verteilen!“

Die Justizministerinnen und -minister haben außerdem beschlossen, dass der Anspruch eines Mieters auf Ersatz von Aufwendungen gegenüber einem Vermieter, die im Fall einer Naturkatstrophe durch die Ersatzbeschaffung von Wohnraum entstehen, angepasst werden sollte. Die Vorschrift des § 555a Abs. 3 BGB, mit der meist ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen des Mieters und denen des Vermieters hergestellt werden kann, kann in Katastrophenlagen wie derjenigen im Ahrtal im Jahr 2021 dazu führen, dass der Mieter wegen Unbewohnbarkeit keine Miete zu zahlen hat und gleichzeitig – unter Umständen über Jahre hinweg – von den Kosten einer neuen Unterkunft durch den Vermieter freizustellen ist.

Justizminister Philipp Fernis: „Die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind Ausdruck eines zu Recht hohen Mieterschutzes in Deutschland. In Ausnahmesituationen wie der schrecklichen Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 stoßen sie aber an ihre Grenzen und können zu einer ungemessenen Belastung des Vermieters führen. Natürlich befinden sich dabei beide Parteien des Mietvertrags in einer Notlage, in der ein fairer Ausgleich gefunden werden muss. Wenn wir wollen, dass privates Eigentum weiterhin zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt wird, dürfen wir Vermietern nicht das Risiko aufbürden, über Jahre hinweg die Kosten für Ersatzwohnraum des Mieters bezahlen zu müssen – und das, während sie gleichzeitig mit der Instandhaltung der Mietwohnung belastet sind. Wir müssen den wichtigen Ausgleich zwischen Mieter und Vermieter für den Fall von Katastrophenlagen daher neu bewerten.“ 

III. „Verwaltungsgerichte entlasten und Abschiebeverfahren weiter beschleunigen!“

Die erforderliche Mehrheit verfehlt hat der rheinland-pfälzische Vorschlag, Verwaltungsgerichte dadurch zu entlasten, dass in Verfahren zur Anordnung von Wohnungsdurchsuchungen zum Zweck einer Abschiebung der Einzelrichter anstelle der ganzen Kammer entscheiden darf. Seit vergangenem Jahr sind für diese Verfahren in einigen Ländern die Amtsgerichte zuständig, an denen bereits jetzt eine einzelne Richterin oder ein einzelner Richter entscheidet. In Ländern wie Rheinland-Pfalz, in denen die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten geführt werden, sind es hingegen grundsätzlich die Kammern mit drei Richterinnen und Richtern.

„Mit unserem Vorschlag wollten wir dieses Ungleichgewicht im Interesse noch zügigerer Verfahren und zur Entlastung der Verwaltungsgerichte beheben. Im vergangenen Jahr hat sich die rheinland-pfälzische Justiz bereits erfolgreich dafür eingesetzt, dass über Wohnungsdurchsuchungen in Abschiebeverfahren weiterhin die Verwaltungsgerichte entscheiden dürfen. Es wäre daher nur konsequent, wenn auch dort die Richterinnen und Richter, die in den für diese Verfahren zentralen Fragen bestens ausgebildet sind, grundsätzlich allein entscheiden würden“, so Minister Fernis.

 

Information:

Unter jährlich wechselndem Vorsitz eines Bundeslandes finden jeweils im Frühjahr und im Herbst Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister statt. Die Konferenz ist ein wichtiges Forum für neue Ideen und Innovationen auf dem Gebiet der Rechtspolitik und dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Die in der Justizministerkonferenz gefassten Beschlüsse haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen. In diesem Jahr führt Sachsen den Vorsitz.

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