| Landgericht Zweibrücken

Maria Stutz folgt als Präsidentin des Landgerichts Zweibrücken auf Markus Gietzen

Das Foto zeigt von links nach rechts Maria Stutz und Justizminister Herbert Mertin.

Maria Stutz erhielt heute im Mainzer Justizministerium aus den Händen von Justizminister Herbert Mertin die Ernennungsurkunde zur Präsidentin des Landgerichts Zweibrücken. Damit wurde der personelle Wechsel an der Spitze des Landgerichts Zweibrücken formell vollzogen. Amtsvorgänger Markus Gietzen hatte bereits zum 13. Juni 2017 die Leitung des Landgerichts Kaiserslautern übernommen.

Der Minister wünschte Stutz für die Herausforderungen in ihrem neuen Amt viel Erfolg. Mit Stutz habe man eine ebenso qualifizierte wie engagierte neue Präsidentin, die sich in allen ihren bisherigen Verwendungen bestens bewährt habe. „Ich gratuliere Ihnen zu Ihrer neuen Aufgabe und wünsche Ihnen Kraft und Gesundheit für die Herausforderungen im neuen Amt. Wir wissen das Landgericht Zweibrücken bei Ihnen in guten Händen“, so Mertin.

Information:

Maria Stutz trat im Juni 1992 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Nach Stationen am Land- sowie am Amtsgericht Kaiserlautern wurde sie 1996 am Amtsgericht Kaiserslautern zur Richterin auf Lebenszeit ernannt. Im Oktober 1997 erfolgte ein Wechsel an das Landgericht Kaiserslautern, wo sie bis 2003 tätig war. Es folgten Abordnungen an das Landgericht Zweibrücken sowie an das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken. Dort wurde sie im November 2004 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt. Im August 2015 erfolgte die Beförderung zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht.

Markus Gietzen trat im April 1998 als Richter in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz, zunächst am Landgericht Zweibrücken, später auch an den Amtsgerichten Zweibrücken und Kusel sowie dem Amts- und dem Landgericht Kaiserslautern. Im Mai 2002 erfolgte die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit am Landgericht Kaiserslautern. Nach Abordnungen an das Ministerium der Justiz in Mainz von 2004 bis 2006, an das Landgericht Landau in der Pfalz von 2006 bis 2008 sowie an das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken wurde er im April 2009 dort zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Seit Februar 2012 war er Präsident des Landgerichts Zweibrücken. Am 13. Juni 2017 erfolgte die Ernennung zum Präsidenten des Landgerichts Kaiserslautern.

Das Landgericht Zweibrücken ist eines von vier Landgerichten im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken. Es ist zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Landstuhl, Pirmasens und Zweibrücken.

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