Der Ministerrat hat heute den vom Ministerium der Justiz erarbeiteten Gesetzentwurf zur Änderung des Landesnachbarrechtsgesetzes im Grundsatz gebilligt.
Der Entwurf sieht im Wesentlichen zwei Änderungen vor. Zum einen soll der Überbau eines Nachbarn auf das Grundstück eines anderen Nachbarn, der zum Zweck der Wärmedämmung erfolgt, in engen Grenzen zugelassen werden, wobei der andere Nachbar durch die Zahlung einer Geldrente entschädigt werden muss. Zum anderen sollen die nachbarrechtlichen Abstandsregelungen für Balkone, Terrassen und ähnliche Bauteile an die Regelungen der Landesbauordnung angeglichen werden.
Justizminister Philipp Fernis erklärte: „Die Legalisierung von Überbauten zum Zweck der Wärmedämmung ist ein zentraler Bestandteil der Klimawende im Gebäudebereich. Wir wollen es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig ihre Energiekosten zu senken. Außerdem wollen wir die nachbarrechtlichen Abstandsregelungen an die Regelungen des Bauordnungsrechts angleichen. Es muss verhindert werden, dass eine Baugenehmigung erteilt wird, die dann mangels Zustimmung des Nachbarn nicht genutzt werden kann. Nachbarrecht und Bauordnungsrecht müssen bei dieser Frage gleichlaufen.“
In einem nächsten Schritt haben Verbände die Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Den rheinland-pfälzischen Landtag soll der Entwurf im Herbst erreichen.
