Robbers: Digitales Erbe bleibt wichtiges Thema für Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz

Mit dem immer bedeutsamer werdenden Thema des ‚digitalen Erbes‘ hat sich das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Verbraucherbeirat in mehreren Sitzungen auseinandergesetzt und zusammen mit Experten mögliche Lösungsansätze entwickelt. 

Denn das Kümmern um das sogenannte ‚digitale Erbe‘ wird zunehmend wichtiger: Der Nachlass von Verstorbenen wird durch die digitale Welt und die sozialen Netzwerke immer komplexer. Verstorbene hinterlassen Spuren im Netz, die relevant sind für Erben. Das betrifft sehr persönliche Daten, wie Bilder und Videos, genauso wie geschäftliche Daten und Vertragsdokumente bis hin zu eigenen Websites und Blogs. 

Die Ergebnisse der Expertenrunde fasst Verbraucherschutzminister Prof. Dr. Gerhard Robbers wie folgt zusammen: 

„Fest steht, es gibt die Notwendigkeit, die Bürgerinnen und Bürger auf die Wichtigkeit rechtzeitiger Vorsorge beim Digitalen Nachlass hinzuweisen. Bei den Dienstleistern und Providern muss auf einen transparenten und rechtssicheren Umgang mit den Daten Verstorbener hingewirkt werden.

Ein gutes Beispiel dafür, wie die Aufgabe der Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger konkret umgesetzt werden kann, ist die Website des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände „Macht’s gut“. Diese Seite wird ab Anfang 2016 von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalzbetreut.“, erklärte Robbers. 

In Zusammenarbeit mit 1&1 Mail&Media Applications SE wird das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz außerdem die Praxis der Dienstleister und Provider beim Umgang mit dem Digitalen Nachlass daraufhin überprüfen, wie bewusst Kunden das Thema ist. Außerdem wird ermittelt, welche Hilfestellung gegeben werden soll, um bereits zu Lebzeiten Vorkehrungen für den Todesfall zu treffen. Hierzu wird zunächst eine Umfrage unter den Kunden von GMX und WEB.DE durchgeführt, um zu ermitteln, inwieweit sich die Nutzer dieses Themas bewusst sind und welche Vorsorgemöglichkeiten sie gern treffen würden. Die 1&1 Mail&Media Applications SE und das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden die Ergebnisse der Umfrage gemeinsam auswerten. Auf dieser Basis werden zusammen mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt. 

Dass das Thema digitaler Nachlass weder bei den Seiten-Betreibern im Internet noch bei den Nutzern bislang wirklich angekommen ist, hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem Marktcheck im letzten Quartal 2014 festgestellt. Die Informationen zum Löschen von Benutzer-Konten bei E-Mail-Diensten, Online-Händlern oder sozialen Netzwerken sind uneinheitlich und oft schwer zu finden. Weitere Informationen gibt es unter <link http: www.vz-rlp.de digitaler-nachlass>www.vz-rlp.de/digitaler-nachlass.

 Der Umgang mit dem ‚Digitalen Nachlass‘ ist ein Teilaspekt der Gesamtproblematik, inwieweit die heutige Rechtswirklichkeit insgesamt noch den Anforderungen des Digitalen Zeitalters genügt. Eine im Rahmen der Justizministerkonferenz im Frühjahr 2015 gegründete Arbeitsgruppe ‚Digitaler Neustart‘ bearbeitet dieses Thema. Rheinland-Pfalz und das Saarland widmen sich in dieser Arbeitsgruppe in gemeinsamer Federführung dem Thema „Digitaler Nachlass“.

Analysiert wird inwieweit gesetzgeberischer Änderungsbedarf besteht, um verlässliche und berechenbare rechtliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit dem ‚Digitalen Erbe‘ zu schaffen. Dies betrifft die Regelungen des klassischen Erbrechts genauso wie die Normen des Telekommunikationsgesetzes und des Datenschutzrechts. Gleichzeitig muss im Blick behalten werden, inwieweit Lösungen auf europäischer Ebene gefunden werden müssen. 

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