| Verleihung der Ehrennadel des Landes

Staatssekretär Dr. Frey verleiht die Ehrennadel des Landes an einen Handelsrichter des Landgerichts Zweibrücken

Gruppenfoto von v.l.n.r. Peter Ehrmantraut, Dr. Matthias Frey, Hans-Jürgen Kopp, Maria Stutz und Uwe Fischer
v.l.n.r. Peter Ehrmantraut, Dr. Matthias Frey, Hans-Jürgen Kopp, Maria Stutz und Uwe Fischer

Justizstaatssekretär Dr. Matthias Frey hat heute die Ehrennadel des Landes an Hans-Jürgen Kopp aus Petersberg, Handelsrichter am Landgericht Zweibrücken, überreicht.

Gemeinsam mit der Präsidentin des Landgerichts Zweibrücken, Maria Stutz, dankte Staatssekretär Dr. Frey Hans-Jürgen Kopp für seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit: „Sie, sehr geehrter Herr Kopp, leisten einen wichtigen Beitrag für die Justiz und die Unternehmerinnen und Unternehmer im Land. Denn wo Menschen miteinander und nebeneinander leben, kommt es auch zu Streitigkeiten. Dies gilt nicht nur im privaten Bereich, sondern auch bei Auseinandersetzungen zwischen Firmen und Kaufleuten oder innerhalb von Gesellschaften. Mit Ihrer geschäftlichen Erfahrung haben Sie die Kammer für Handelssachen viele Jahre bereichert und standen dem Vorsitzenden mit Rat und Tat zur Seite. Für Ihre langjährige Tätigkeit danke ich Ihnen recht herzlich und zeichne Sie im Namen der Ministerpräsidentin mit der Ehrennadel aus“.

Handelsrichterinnen und Handelsrichter üben ihr Ehrenamt in der Kammer für Handelssachen (KfH) am Landgericht aus. Sie sind zu absoluter Neutralität verpflichtet. Im Gegensatz zu Schöffen urteilten Handelsrichterinnen und Handelsrichter nicht als Laienrichter, sondern auf Grund eigener berufsspezifischer Qualifikationen als unabhängige und sachkundige Fachrichter. Durch die Besetzung der Kammern für Handelssachen mit Handelsrichtern neben dem juristisch ausgebildeten Vorsitzenden soll insbesondere eine Berücksichtigung der Handelsbräuche bei den zu treffenden Entscheidungen gewährleistet werden. Im Hinblick auf die eigenen Praxiserfahrungen der Handelsrichter kann die Kammer für Handelssachen in größerem Umfang als die Zivilkammer ohne Hinzuziehung von Sachverständigen aufgrund eigener Sachkunde entscheiden. 

Information:

Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz ist eine Auszeichnung des Landes. Sie wurde am 7. August 1974 durch den damaligen Ministerpräsidenten Helmut Kohl gestiftet. Die Ehrennadel wird für eine mindestens sechszehnjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen, sozialen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Selbstverwaltung, in Vereinigungen mit sozialen oder kulturellen Zwecken oder für vergleichbare Tätigkeiten verliehen.

Folgender Person wurde die Ehrennadel verliehen:

Hans-Jürgen Kopp, Petersberg (Landgerichts Zweibrücken)

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