| Abschlussfeier der Justizfachwirte in Saarburg

Staatssekretär Dr. Matthias Frey gratuliert Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten zum erfolgreichen Abschluss

das Bild zeigt: Gruppenfoto der Absolventinnen und Absolventen mit Staatssekretär Dr. Matthias Frey, dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz Thomas Henrichs und dem Vizepräsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken Ernst Friedrich Wilhelm
Gruppenfoto der Absolventinnen und Absolventen mit Staatssekretär Dr. Matthias Frey, dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz Thomas Henrichs und dem Vizepräsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken Ernst Friedrich Wilhelm

Staatssekretär Dr. Matthias Frey hat am vergangenen Freitag in der Stadthalle in Saarburg 63 Absolventinnen und Absolventen zur bestandenen Laufbahnprüfung im Justizfachwirtedienst gratuliert und ihnen gemeinsam mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz, Thomas Henrichs, und dem Vizepräsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, Ernst Friedrich Wilhelm, die Befähigungszeugnisse überreicht.

Staatssekretär Dr. Frey: „Liebe Absolventinnen und Absolventen, in den vergangenen zwei Jahren haben Sie unglaublich viel gelernt. Heute können Sie stolz auf Ihre Leistungen und Ihren Abschluss sein. Ich freue mich besonders, dass Sie sich für einen so wichtigen Beruf in unserer Justizfamilie entschieden haben. Denn unser Rechtsstaat braucht Sie! Und seien Sie gewiss: Er gibt als sicherer und familienfreundlicher Arbeitgeber viel zurück!“ 

Nach bestandener Prüfung nehmen Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr. Oft sind sie erste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger. Zu ihrem Aufgabengebiet gehören unter anderem die Verwaltung der Akten, die Fristenkontrolle und die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen von Verfahrensbeteiligten. Sie führen Protokoll bei Gerichtsverhandlungen, erteilen Grundbuchauszüge und gewähren Einsicht in das Grundbuch. Zu ihren Aufgaben können außerdem die Anweisung der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige sowie die Berechnung von Gerichtskosten zählen.

„Uns ist es ein großes Anliegen, die Attraktivität des Justizfachwirtedienstes und der Ausbildung weiter zu steigern. Seit 2013 haben wir die Zahl der Auszubildenden mehr als verdoppelt. Fast 180 Anwärterinnen und Anwärter haben wir derzeit in zwei Jahrgängen. Zudem konnten wir in diesem Jahr hier in Saarburg in hervorragender Kooperation mit der Stadt und Bürgermeister Dixius ein hochmodernes Ausbildungszentrum einweihen, das seinesgleichen sucht. Und wir setzen alles daran, Ihren Beruf, liebe Absolventinnen und Absolventen, bekannter zu machen, sei es über Veranstaltungen wie unsere große Woche der Justiz im vergangenen Sommer, Personalgewinnungskampagnen oder Social Media“, so Dr. Frey weiter.

Schließlich dankte der Staatsekretär allen Lehrkräften, die sich an der Ausbildung in Saarburg und in den Justizbehörden vor Ort einbringen: „Mit Ihrem Engagement tragen Sie ganz erheblich dazu bei, dass unsere Justiz auch in Zukunft auf hochqualifizierte Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte setzen kann!“

 

Information:

Die Ausbildung zur Justizfachwirtin bzw. zum Justizfachwirten dauert zwei Jahre und zwei Monate. Die praktischen Ausbildungszeiten verbringen die Anwärterinnen und Anwärter bei ihren Ausbildungsbehörden vor Ort. Zu den drei fachtheoretischen Lehrgängen kommen sie für mehrere Monate in Saarburg zusammen. Während der Lehrgänge werden die notwendigen theoretischen Kenntnisse vermittelt. Mit der schriftlichen und mündlichen Prüfung im August und September jedes Jahres schließt die Ausbildung ab.

Mit Beginn der Ausbildung werden die Bewerberinnen und Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Erfolgreich geprüfte Anwärterinnen und Anwärter können in der Regel damit rechnen, dass sie als Justizsekretärin bzw. Justizsekretär in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. Nach erfolgreich abgeleisteter Probezeit können dann die Beamtinnen und Beamten auf Probe in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden.

Justizfachwirtinnen und -wirte können zudem zur Gerichtsvollzieherlaufbahn zugelassen und nach einer weiteren Ausbildung von 20 Monaten und dem Ablegen der Gerichtsvollzieherprüfung als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher ernannt werden.

Hochqualifizierte Beamtinnen und Beamte haben weiter die Möglichkeit, zum Aufstieg zugelassen zu werden. Nach einer Ausbildung von drei Jahren und nach Ablegen der Aufstiegsprüfung können sie dann als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger eingesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://olgko.justiz.rlp.de/ausbildung-stellenangebote/justizfachwirtin/justizfachwirt

https://justizausbildung.rlp.de/justizfachwirt.php

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