Zunächst dankte Minister Mertin Dr. Matthias Friedrich für die Leitung des Landgerichts Bad Kreuznach: „Sie haben sich nicht nur in Ihrer Amtszeit als Präsident des Landgerichts, sondern auch in allen anderen Positionen als überaus freundlicher, hilfsbereiter, mitarbeiterorientierter und kompetenter Richter, Kammervorsitzender, Senatsvorsitzender und Behördenleiter erwiesen. Als sie im Februar 2020 – mit Beginn der Corona-Pandemie – die Behördenleitung des Landgerichts Bad Kreuznach übernommen haben, sind Sie mit offenen Armen empfangen worden. Dies lag wahrscheinlich mit daran, dass Sie – auch schon in Ihrer Zeit als Vizepräsident – für die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer ein offenes Ohr gehabt haben. Durch Ihre herzliche und offene, aber auch unaufgeregte und souveräne Art, haben Sie das Landgericht auf bestmögliche Art durch die stürmische Zeit der Pandemie geführt. Dafür sowie Ihren Einsatz in 40 Dienstjahren danke ich Ihnen ganz herzlich. Für Ihren wohlverdienten Ruhestand wünsche ich Ihnen nun alles Gute, vor allem langanhaltende Gesundheit!“
Anschließend gratulierte Minister Mertin Thomas Bergmann herzlich zur Übernahme der Leitung des Landgerichts Bad Kreuznach. Er wünschte ihm viel Erfolg, die zuweilen nötige Geduld und eine allzeit glückliche Hand: „Ihre Fähigkeit zur Menschenführung, Ihr Engagement und Ihre herausragenden juristischen Fähigkeiten haben Sie zum idealen Nachfolger von Herrn Dr. Friedrich gemacht. Bei all Ihren anspruchsvollen Aufgaben in der Justiz ist es Ihnen immer gelungen, die Tätigkeit mit außerordentlichem Einsatz und Erfolg auszufüllen. Dabei verstehen Sie – ein Mann des Sports – sich als Teil eines Teams, in dem alle Beteiligten an einem Strang ziehen und gemeinsam erfolgreich sind. Ich wünsche Ihnen alles Gute und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.“
Information:
Dr. Matthias Friedrich trat im Februar 1984 in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein und war zunächst am Landgericht Koblenz tätig. Von März 1985 bis Juli 1987 wurde er an das Ministerium der Justiz abgeordnet. Im Anschluss kehrte er an das Landgericht Koblenz zurück, wo er im August 1989 zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde. Bereits zwei Monate später erfolgte eine weitere Abordnung an das Ministerium der Justiz. Anfang Dezember 1991 wechselte Dr. Friedrich die Laufbahn und wurde Regierungsdirektor im Justizministerium. Mit Aushändigung seiner Beförderungsurkunde zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Mainz Ende Dezember 1994 kehrte er in das Richteramt zurück. Gleichzeitig erfolgte eine Abordnung an das Oberlandesgericht Koblenz, welche bis August 1996 andauerte. 2011 erfolgte die Ernennung zum Vizepräsidenten des Landgerichts Bad Kreuznach. Von Oktober 2017 bis Januar 2020 war Dr. Friedrich Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz. Seit 3. Februar 2020 war er Präsident des Landgerichts Bad Kreuznach.
Thomas Bergmann trat im April 1993 in den Dienst der rheinland-pfälzischen Justiz ein. Er war zunächst beim Amtsgericht Worms und beim Landgericht Mainz eingesetzt. Im November 1997 wurde er beim Landgericht Mainz zum Richter am Landgericht ernannt. Vom 1. Februar 2004 bis zum 31. Juli 2004 war Bergmann zur Erprobung an das Oberlandesgericht Koblenz abgeordnet. Im Anschluss kehrte er zunächst an das Landgericht Mainz zurück, bevor er am 1. September 2008 zum Direktor des Amtsgerichts Worms ernannt wurde. Dort war er fast zehn Jahre als Direktor tätig, bevor er am 28. Mai 2018 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Koblenz ernannt wurde. Zum 1. Januar 2023 hat er die Behördenleitung des Landgerichts Bad Kreuznach übernommen.
Das Landgericht Bad Kreuznach ist eines von acht Landgerichten des Landes Rheinland-Pfalz und eines von vier im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz. Der Bezirk des Landgerichts Bad Kreuznach erstreckt sich über die Landkreise Bad Kreuznach, Birkenfeld und Teile des Rhein-Hunsrück-Kreises (früherer Landkreis Simmern). Beim Landgericht Bad Kreuznach gibt es vier Zivil- und sieben Strafkammern, sowie eine Kammer für Handelssachen. Das Landgericht hat ca. 71 Beschäftigte, davon rund 17 Richterinnen und Richter.