Der Ministerrat hat heute beschlossen, einen Antrag des Justizministeriums zur Änderung des Grundgesetzes in den Bundesrat einzubringen. Nach dem Antrag, dem sich die Freie Hansestadt Bremen anschließt, soll das Recht auf eine unabhängige anwaltliche Unterstützung in unserer Verfassung verankert werden.
Justizminister Philipp Fernis erklärt dazu: „Wir wollen ein klares Zeichen für die Stärkung der unabhängigen Anwaltschaft setzen – einem Fundament unseres demokratischen Rechtsstaates. Unabhängige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gewährleisten den Zugang zum Recht für alle und sind für die Verteidigung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen unverzichtbar. Mit Sorge sehen wir, dass die freie Anwaltschaft weltweit unter Druck gerät, selbst in Staaten mit langer demokratischer Tradition. Rechtsanwältinnen und ‑anwälte, die für individuelle Rechte eintreten oder staatliches Handeln kritisch hinterfragen, werden eingeschränkt oder bedroht. Dieser Entwicklung müssen wir klar entgegentreten und die Voraussetzungen für eine freie und unbeeinflusste anwaltliche Tätigkeit, die wir in Deutschland glücklicherweise haben, nachhaltig sichern.“
„Gleichzeitig bedeuten technologische Entwicklungen, insbesondere im Bereich von Legal Tech und künstlicher Intelligenz, neue Herausforderungen für die Rechtspraxis. So hilfreich diese Innovationen auch sein können, dürfen sie die unabhängige, persönliche und verantwortungsvolle anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Rechtsberatung lebt vom menschlichen Urteil, von Gewissen und Verantwortung – Eigenschaften, die Computer und Algorithmen nicht haben“, so der Minister weiter.
Hintergrund:
Nach aktueller Rechtslage gibt es ausdrückliche Regelungen der rechtsanwaltlichen Unabhängigkeit lediglich auf einfachgesetzlicher Ebene, also nicht im Grundgesetz.
§ 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) lautet:
„Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege."
In § 43a Absatz 1 BRAO heißt es unter dem Titel „Grundpflichten“:
„Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden."
