| 75 Jahre Grundgesetz

„Deutschland in guter Verfassung?“ – Justizminister Herbert Mertin und Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. Peter Müller diskutierten anlässlich des 75. Geburtstags des Grundgesetzes

Justizminister Herbert Mertin und Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. Peter Müller auf dem Podium
Justizminister Herbert Mertin und Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. Peter Müller
Justizminister Herbert Mertin am Rednerpult bei seiner Ansprache
Justizminister Herbert Mertin
Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. Peter Müller  am Rednerpult bei seiner Ansprache
Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. Peter Müller
Ulf Kleiner und Julian Camargo
Ulf Kleiner und Julian Camargo

Ist Deutschland in guter Verfassung? Diese Frage diskutierten Justizminister Herbert Mertin und Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. Peter Müller gestern vor zahlreichen Gästen aus Justiz, Verwaltung und Politik im Kurfürstlichen Schloss in Mainz.

Eröffnet wurde der festliche Abend mit einer Ansprache des Ministers: „Wir blicken in diesem Jahr auf die 75-jährige Geschichte einer Verfassung zurück, die als Übergangslösung gedacht war, sich aber zu einem festen Anker unserer Gesellschaft entwickelt hat. Und doch diskutieren wir wie kaum zuvor darüber, ob das Grundgesetz den Herausforderungen unserer Zeit noch gewachsen ist.“

Justizminister Herbert Mertin weiter: „Bei aller Notwendigkeit dieser Diskussion will ich betonen: Unsere Demokratie ist wehrhaft! Schon oft hat sie Bedrohungen von rechts, links und seitens religiöser Fundamentalisten getrotzt. Und ich bin zuversichtlich, dass das Grundgesetz auch zukünftig richtige Antworten auf schwierige Situationen bereithalten wird. Auch das Bundesverfassungsgericht ist seiner überragenden Bedeutung als Hüter der Verfassung in seiner Geschichte stets und ohne Zweifel gerecht geworden.“

„Alle diese Erfolge dürfen wir nicht vergessen, wenn wir angesichts aktueller Herausforderungen über Fortentwicklungen der Verfassung sprechen! Klar ist für mich aber auch: Auch die beste Verfassung kann nur dort bestehen, wo es gelingt, die Menschen hinter ihr zu versammeln.“, so Minister Mertin abschließend.

Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. Peter Müller, der im Dezember aus seinem Amt ausgeschieden war, zeichnete in seinem Impulsvortrag zunächst die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes nach und führte durch seine zentralen Aussagen. Im Zentrum des Vortrags stand schließlich die Frage der Wehrhaftigkeit unserer Demokratie sowie die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts gegenüber antidemokratischen Einflussversuchen.

Peter Müller: „Unser Grundgesetz ist eine gute Verfassung. Das dürfen wir feiern und das sollte uns optimistisch stimmen! Wir dürfen uns auf der Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes aber nicht ausruhen. Angesichts vermehrter Angriffe von Radikalen und Populisten müssen wir wachsam bleiben und uns dieser Entwicklung gemeinsam entgegenstellen!“

„Die Vorschläge, die die Justizministerinnen und Justizminister der Länder jüngst zur Sicherung der Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts gemacht haben, sind zu begrüßen. Alle Gefahren für unsere Demokratie können Politik und Gesetzgeber allein aber freilich nicht beseitigen. Wir entschlossenen Demokratinnen und Demokraten müssen unsere Werte vielmehr täglich mit offenem Visier gegen diejenigen verteidigen, die es auf unsere freiheitliche demokratische Grundordnung abgesehen haben!“, so Peter Müller weiter.

Auf Einladung von Minister Mertin entwickelte sich im Anschluss an den Vortrag von Herrn Müller eine lebhafte Diskussion mit dem Publikum.

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