Am Oberlandesgericht Koblenz hat Justizminister Herbert Mertin heute gemeinsam mit der Präsidentin des Oberlandesgerichts, Marliese Dicke, 54 neuen Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärtern ihre Ernennungsurkunden überreicht. Damit begannen dieses Jahr deutlich mehr junge Menschen ihren Dienst – im vergangenen Jahr betrug die Zahl der neuen Anwärterinnen und Anwärter im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz noch 39.
„Das Land Rheinland-Pfalz und insbesondere seine Justiz ist ein verlässlicher, attraktiver und familienfreundlicher Arbeitgeber. Ich freue mich, dass ich Sie heute als Teil der ‚Justizfamilie‘ Rheinland-Pfalz persönlich begrüßen kann und wünsche Ihnen für die vor Ihnen liegende Ausbildung Freude, Erfolg und das manchmal auch nötige Durchhaltevermögen! Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Stabilitätsanker unserer Justiz. Als Fachjuristen werden Sie später bei Gerichten und Staatsanwaltschaften die Ihnen übertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahrnehmen, womit Ihre Stellung den Richterinnen und Richtern vergleichbar ist“, betonte der Minister.
Die Anwärterinnen und Anwärter werden in den kommenden drei Jahren in Praxisphasen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Oberlandesgerichtsbezirks Koblenz sowie in Theoriephasen an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen ausgebildet werden.
„Um den wichtigen Bereich des Rechtspflegerdienstes personell zu stärken, hat das Land kontinuierlich mehr Stellen für Anwärterinnen und Anwärter geschaffen: Waren es im Haushaltsjahr 2015 lediglich 100 Stellen, sind es dieses Jahr bereits 141 und im Jahr 2020 sogar 171 Stellen“, so der Justizminister abschließend.
Information:
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Sie nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Ihre Stellung ist insoweit mit der der Richterinnen und Richter vergleichbar. Auch sie sind bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Der Aufgabenbereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege. Hervorzuheben sind etwa
- Entscheidungen in Grundbuchsachen,
- Entscheidung über fast alle Eintragungen in Registersachen (Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Vereinsregister),
- Aufgaben des Familiengerichts sowie des Betreuungsgerichts, insbesondere Verpflichtung von Betreuern, Vormündern und Pflegern sowie Überwachung deren Tätigkeit,
- Aufgaben des Nachlassgerichts, z.B. Testamentseröffnungen und Erteilung von Erbscheinen,
- Festsetzung der in Zivil-, Familien- und Strafsachen zu erstattenden Kosten sowie der Rechtsanwaltsvergütung,
- Bearbeitung der Insolvenzverfahren nach deren Eröffnung,
- Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen, Zwangsverwaltung,
- Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen bei den Staatsanwaltschaften (einschließlich des Erlasses von Haftbefehlen und Steckbriefen).
Die Rechtspflegerausbildung ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Sie vermittelt die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die für die Tätigkeit der Rechtspfleger erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten und dauert 36 Monate. Voraussetzung für die Einstellung ist die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.