| Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Justizminister Herbert Mertin: Rheinland-pfälzische Initiative zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zeigt Wirkung!

Justizminister Herbert Mertin

Justizminister Herbert Mertin begrüßt die heute bekannt gewordene Einigung der Regierungskoalition auf Bundesebene zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Danach soll für hochwassergeschädigte Betriebe die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages vorerst bis zum 31. Januar 2022 ausgesetzt werden.

„Ich freue mich, dass die Initiative der rheinland-pfälzischen Landesregierung auf Bundesebene so zügig aufgegriffen worden ist. Schon am 6. August hatte das Kabinett auf meinen Vorschlag hin eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Durch die Flutkatastrophe von Mitte Juli sind auch Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, deren geschäftliche und finanzielle Situation zuvor solide gewesen ist. In vielen Fällen wird sich eine Insolvenz letztlich abwenden lassen. Hierfür wird es jedoch häufig noch zusätzliche Zeit benötigen, die ihnen durch eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nun verschafft wird“, erklärte der Minister hierzu.

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