| Verleihung der Landesverdienstmedaille

Justizminister Herbert Mertin verleiht Landesverdienstmedaille an Ulrike Nagel aus Kusel und Dr. Dr. Stefanie Theis aus Hahnheim

Justizminister Herbert Mertin hat heute zwei ehemaligen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, Ulrike Nagel und Dr. Dr. Stefanie Theis, die Verdienstmedaille des Landes in Anwesenheit des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Prof. Dr. Lars Brocker, und weiterer Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs in Koblenz überreicht.
Gruppenfoto von Prof. Dr. Lars Brocker, Ulrike Nagel, Dr. Dr. Stefanie Theis und Herbert Mertin
v.l.n.r. Prof. Dr. Lars Brocker, Ulrike Nagel, Dr. Dr. Stefanie Theis und Herbert Mertin
Herbert Mertin am Rednerpult
Herbert Mertin
Prof. Dr. Lars Brocker am Rednerpult
Prof. Dr. Lars Brocker

Die Verleihung der Verdienstmedaille erfolgt im Namen der Ministerpräsidentin und als Zeichen der Anerkennung und Würdigung besonderer ehrenamtlicher Verdienste um die Gesellschaft und die Mitmenschen, insbesondere in den Gebieten des gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen, des sportlichen Lebens sowie im Umwelt- und Naturschutz.

„Sehr geehrte Frau Nagel, sehr geehrte Frau Dr. Theis, die besondere Bedeutung der Auszeichnung mit der Landesverdienstmedaille können Sie daran erkennen, wie selten diese verliehen wird: In den letzten elf Jahren wurden lediglich zwölf Personen mit der Verdienstmedaille des Landes für ihre Verdienste in der Justiz ausgezeichnet. Ab heute dürfen Sie sich dazu zählen und dabei sind Sie beiden die ersten Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs, denen diese Auszeichnung zuteilwird. Ich denke, darauf dürfen Sie stolz sein und ich gratuliere Ihnen ganz herzlich“, leitete Minister Mertin sein Grußwort ein.

In diesem würdigte er sodann die Bedeutung des Verfassungsgerichtshofs sowie die konkrete Mitarbeit der Geehrten am Gericht. Abschließend sprach er Ulrike Nagel und Dr. Stefanie Theis seinen Dank aus: „Sie haben beide jeweils 12 Jahre ehrenamtlich am Verfassungsgerichtshof mitgearbeitet und neben ihrer juristischen Ausbildung auch ihre jeweilige praktische Erfahrung – sei es in Form des Engagements in kommunalen Ausschüssen oder in Form ihrer jeweiligen beruflichen Perspektive - eingebracht. Dafür danke ich Ihnen sehr. Mein Dank gilt auch Ihren Angehörigen, ohne deren Unterstützung ein solches Amt neben dem normalen Beruf nicht möglich wäre.“

Information:

Der Verfassungsgerichtshof ist das höchste Gericht in Rheinland- Pfalz. Seit seiner Gründung im Jahre 1947 wacht er als "Hüter der Verfassung" darüber, dass diese von Gesetzgeber, Verwaltung und Justiz eingehalten wird. Alle staatlichen Stellen sind zur Beachtung der Landesverfassung verpflichtet. Im Streitfall entscheidet der Verfassungsgerichtshof letztverbindlich.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://verfgh.justiz.rlp.de/ 

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