Im Mainzer Justizministerium stellte Justizminister Herbert Mertin heute im Rahmen einer Pressekonferenz die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2018 vor. In dieser werden alle rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren vor den Strafgerichten des Landes erfasst. Damit unterscheidet sie sich von der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen bzw. von ihr ermittelten strafrechtlichen Sachverhalte darstellt.
Aus der Statistik geht hervor, dass in Rheinland-Pfalz 2018 insgesamt 32.408 Personen zu einer Strafe verurteilt wurden. Dies stellt einen leichten Anstieg um rund 1,4 % gegenüber 2017 (31.965) dar. Die Zahl liegt dennoch deutlich unter dem bisherigen Spitzenwert, der im Jahr 2005 mit 43.528 verurteilten Personen erreicht wurde.
Leichte Rückgänge waren demgegenüber bei den Verurteilungen von Jugendlichen zu verzeichnen: 2018 wurden insgesamt 1.462 Jugendliche verurteilt, womit die Zahl minimal unter dem Vorjahreswert (1.464) lag. Der Rückgang gegenüber 2014 (damals 1.958) beträgt sogar rund 25 %.
Die Zahl der Verurteilungen wegen „Gewaltdelikten“ war ebenfalls rückläufig. Sie betrug im Jahr 2018 2.866 (= 8,8 % aller Verurteilten) gegenüber 2017 mit 2.995 Verurteilungen. Die absolute Zahl solcher Verurteilungen ist damit auf dem niedrigsten Stand seit dem Jahr 1997. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf die geringere Zahl von Verurteilungen wegen „einfacher“ Körperverletzung (von 1.675 auf 1.629) und gefährlicher Körperverletzung (von 935 auf 902) zurückzuführen. Auch bei den Raubdelikten ist ein Rückgang (von 318 auf 282 Verurteilte) um circa 11 % zu verzeichnen.
Wegen Mordes wurden 2018 vier Verurteilungen (Vorjahr: zehn) erfasst, wegen versuchten Mordes drei (Vorjahr: eine) und wegen Totschlags 14 Verurteilungen (Vorjahr: 23).
Die zahlenmäßig bedeutendste Deliktsgruppe bildeten 2018 die Straftaten im Straßenverkehr. Ihretwegen sind 8.396 (25,9 %) aller Verurteilten in der Strafverfolgungsstatistik 2018 erfasst. Damit nimmt diese Deliktsgruppe erstmals wieder seit 2009 – vor den „anderen Vermögensdelikten“, insbesondere Betrug – den größten Anteil der Verurteilten ein. So wurden insbesondere 1.695 Personen, also rund 5 % aller Verurteilten, wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) verurteilt (Vorjahr: 1.578); wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) wurden 2.742 (8,5 %) verurteilt (Vorjahr: 2.709).
Auch gestiegen ist die Zahl der Verurteilungen wegen Widerstandes gegen bzw. tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Sie stieg von 211 im Jahr 2016 über 251 im Jahr 2017 auf 315 im Jahr 2018. Dabei wurden erstmals auch 16 Verurteilungen wegen Verstoßes gegen den neu geschaffenen § 115 StGB (Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen) erfasst.
Der Anteil ausländischer bzw. staatenloser Verurteilter an den Verurteilten insgesamt hat weiter zugenommen. Im Jahr 2018 wurden 9.174 (2017: 8.442; 2016: 8.385; 2015: 8.036; 2014: 7.731) Ausländer oder Staatenlose in Rheinland-Pfalz verurteilt. Dies ist gleichbedeutend mit einem Anteil von 28,3 % aller 32.408 in Rheinland-Pfalz verurteilten Personen (2017: 26,4 %; 2016: 25,1 %; 2015: 23,0 %; 2014: 21,3 %). Ihr Bevölkerungsanteil betrug im Jahr 2018 demgegenüber lediglich 11,3 % (459.425 erfasste Personen).
„Auch in diesem Jahr belegen die Zahlen der Statistik, dass die Strafjustiz in unserem Land auf hohem Niveau zuverlässig ihre Arbeit erledigt. Vor allem Gewaltdelikte, die in der Bevölkerung für hohe Verunsicherung sorgen, werden konsequent verfolgt und sind seit Jahren rückläufig. Das Risiko, in Rheinland-Pfalz Opfer einer schweren Straftat zu werden, ist und bleibt damit sehr gering. Es besteht daher auch keinerlei Veranlassung, die Bevölkerung zu verunsichern oder gar gegen bestimmte Täter und Tätergruppen aufzuwiegeln. Klar ist aber auch, dass die Zahlen Ansporn sind, jede Straftat zu verfolgen und die Täterinnen und Täter einer angemessenen Strafe zuzuführen. Dort, wo gesellschaftliche Missstände erkennbar werden, wird zudem auch zukünftig zu prüfen sein, ob eine Anpassung der strafrechtlichen Vorschriften erforderlich ist“, so der Minister abschließend.