Verurteilungen wegen Gewaltdelikten auf niedrigstem Stand seit 1997 – Anstieg bei Betäubungsmittelkriminalität und Straftaten gegen den Staat und die öffentliche Ordnung
Justizminister Herbert Mertin stellte heute im Mainzer Justizministerium im Rahmen einer Pressekonferenz die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2019 vor. In dieser werden alle rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren vor den Strafgerichten des Landes Rheinland-Pfalz erfasst. Damit unterscheidet sie sich von der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen bzw. von ihr ermittelten strafrechtlichen Sachverhalte darstellt.
„Die Statistik zeigt, dass die Strafgerichte und die Staatsanwaltschaften des Landes Rheinland-Pfalz bei anhaltend hoher Belastung zuverlässig und auf hohem Niveau ihrer für die Bevölkerung so wichtigen Aufgabe nachkommen. Es zeigt sich, dass schwere Verbrechen, die das Sicherheitsgefühl der Menschen besonders berühren, Gewaltdelikte und Straftaten gegen den Staat und die öffentliche Ordnung – insbesondere Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Personen, die ihnen gleichstehen –, konsequent verfolgt und bestraft werden. Nach wie vor gilt: Das Risiko, in Rheinland-Pfalz Opfer einer schweren Straftat oder eines Gewaltverbrechens zu werden, ist und bleibt sehr gering. Die Bekämpfung von Kriminalität bleibt eine dauernde Herausforderung für Polizei, Staatsanwaltschaften und unsere Gerichte“, erklärte der Minister.
Aus der Statistik geht hervor, dass in Rheinland-Pfalz 2019 insgesamt 32.994 Personen zu einer Strafe verurteilt wurden. Dies stellt einen leichten Anstieg um rund 1,8 % gegenüber 2018 (32.408) dar. Die Zahl liegt dennoch weiterhin deutlich unter dem bisherigen Spitzenwert, der im Jahr 2005 mit 43.528 verurteilten Personen erreicht wurde.
Demgegenüber waren erneut leichte Rückgänge bei den Verurteilungen von Jugendlichen zu verzeichnen: 2019 wurden insgesamt 1.456 Jugendliche verurteilt, womit die Zahl geringfügig unter dem Vorjahreswert (1.462) lag. Der Rückgang gegenüber 2014 (damals 1.958) beträgt rund 25 %; gegenüber dem Spitzenwert aus dem Jahr 2005 (3.284) sogar mehr als 50 %.
Ebenfalls weiterhin rückläufig war die Zahl der Verurteilungen wegen „Gewaltdelikten“. Sie betrug im Jahr 2019 2.766 Personen (= 8,4 % aller Verurteilten) gegenüber 2018 mit 2.866 Verurteilungen. Die absolute Zahl solcher Verurteilungen ist erneut gesunken und damit weiterhin auf dem niedrigsten Stand seit dem Jahr 1997. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf die geringere Zahl von Verurteilungen wegen „einfacher“ Körperverletzung (von 1.629 auf 1.601) und gefährlicher Körperverletzung (von 902 auf 838) zurückzuführen. Auch bei den Raubdelikten ist ein Rückgang (von 282 im Jahr 2018 auf 254 Verurteilte 2019), also um circa 10 %, zu verzeichnen.
Wegen Mordes sind sieben Verurteilungen (davon sechsmal zu „lebenslänglich“; einmal eine Jugendstrafe zwischen 5 und 10 Jahren) erfasst (Vorjahr: vier); wegen versuchten Mordes acht (Vorjahr: drei) und wegen Totschlags 24 (Vorjahr: 14) Verurteilungen. Die Zahlen wegen Tötungsdelikten sind damit im Vergleich mit dem Vorjahr angestiegen; aufgrund der geringen absoluten Fallzahlen sind hier jedoch größere Schwankungen nicht ungewöhnlich.
Die zahlenmäßig bedeutendste Deliktsgruppe bildeten 2019 wie schon im vorangegangenen Jahr die Straftaten im Straßenverkehr. Ihretwegen sind 8.564 (26,0 %) aller Verurteilten in der Strafverfolgungsstatistik 2019 erfasst. So wurden insbesondere 1.708 Personen, also rund 5 % aller Verurteilten, wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) verurteilt (Vorjahr: 1.695); wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) wurden 2.774 Personen (8,4 %) verurteilt (Vorjahr: 2.742).
Auch gestiegen ist die Zahl der Verurteilungen wegen Widerstandes gegen bzw. tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und ihnen gleichgestellte Personen (Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst). Sie stieg von 251 im Jahr 2017 über 315 im Jahr 2018 auf nunmehr 507.
Steigerungen gab es auch im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität: Die Zahl der Verurteilten wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz beträgt für 2019 insgesamt 3.593. Das ist die höchste Zahl von Verurteilten in den letzten Jahren.
Der Anteil ausländischer bzw. staatenloser Verurteilter an den Verurteilten insgesamt hat weiter zugenommen. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 9.655 (2018: 9.174; 2017: 8.442; 2016: 8.385; 2015: 8.036) Ausländer oder Staatenlose in Rheinland-Pfalz verurteilt, also circa 2 % – wie im Vorjahr – der erfassten ausländischen Bevölkerung. Dies bedeutet einen Anteil von 29,3 % aller 32.994 in Rheinland-Pfalz verurteilten Personen (2018: 28,3 %; 2017: 26,4 %; 2016: 25,1 %; 2015: 23,0 %).