„Für die rheinland-pfälzische Justiz ist die Optimierung der Zusammenarbeit von Justiz, Polizei und Jugendhilfe ein wichtiges Mittel zur Prävention, aber auch zur effektiven Bekämpfung von Jugendkriminalität. Hierzu ist die Arbeitsgemeinschaft Jugendstrafrecht regelmäßig eine konstruktive Ideenschmiede“, betonte Justizminister Mertin anlässlich der heutigen Verabschiedung des früheren Leiters der Arbeitsgemeinschaft Herrn Staatsanwalt Stephan Maiwald-Hölzl in Mainz.
„Es ist mir ein besonderes Anliegen Ihnen, Herr Maiwald-Hölzl, heute für Ihr Engagement zu danken. Ihnen und den Mitgliedern der seit 38 Jahren bestehenden Arbeitsgemeinschaft gebührt Dank und Anerkennung! Ich freue mich, dass die Arbeitsgemeinschaft auch in Zukunft unter ihrem neuen Leiter Herrn Staatsanwalt Benjamin Mais die wertvolle Zusammenarbeit fortsetzen wird“, so Mertin.
Die Arbeitsgemeinschaft Jugendstrafrecht verfolgt seit 1982 das Ziel, die Vernetzung der an Jugendstrafverfahren Beteiligten zu intensivieren und so die Umsetzung des im Jugendstrafrecht prägenden Erziehungsgedankens weiter zu unterstützen. Hierzu wurde sie von Anfang an interdisziplinär besetzt. Ihr gehören neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, Vertreterinnen und Vertreter der Jugendgerichtsbarkeit, der Jugendstaatsanwaltschaften, der Polizei, der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, der Bewährungshilfe, des Jugendstrafvollzugs und der Schulen an. Von Beginn an lag der Fokus der Arbeitsgruppe auf den praktischen Belangen des durch den Erziehungsgedanken geprägten Jugendstrafrechts.
Auf delinquentes Verhalten Jugendlicher und Heranwachsender muss der Staat koordiniert, effektiv und zeitnah reagieren, um einer potentiellen kriminellen Karriere möglichst schon von Anfang an entgegenzuwirken. Dieser tragende Gedanke war Schwerpunkt der Arbeitsgruppe. Auf ihm basieren auch die zunächst als Pilotprojekte ins Leben gerufenen und inzwischen festinstallierten Häuser des Jugendrechts sowie zahlreiche weitere integrative Kooperationskonzepte.
Information:
Die Arbeitsgruppe Jugendstrafrecht wurde auf Initiative des Justizministeriums 1982 gegründet. Damals war sie bei der Staatsanwaltschaft Koblenz verortet. Ihr erster Leiter war der mittlerweile verstorbene ehemalige Leiter der Jugendabteilung bei der Staatsanwaltschaft Koblenz, Oberstaatsanwalt a. D. Hans Heußlein.
Im Juni 2016 übernahm den Vorsitz Staatsanwalt Stephan Maiwald-Hölzl, der ihn am heutigen Tage an Staatsanwalt Benjamin Mais übergab.
Von der Arbeitsgruppe Jugendstrafrecht wurden im Verlauf der Jahre zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung der Reaktionen auf delinquentes Verhalten Jugendlicher auf den Weg gebracht. Die Themen reichten von der Diversionsstrategie für die Praxis der Jugendstaatsanwaltschaften über Grundsätze der Heimunterbringung, dem Täter-Opfer-Ausgleich, der Jugendarrestvollzugsordnung bis hin zur Erarbeitung von Broschüren zu Erziehungsmaßnahmen und der Zusammenarbeit im Bereich der Jugenddelinquenz. Außerdem beschäftigte sich die Arbeitsgruppe mit der Thematik Opferrechte im Jugendstrafverfahren. Sie hat eine Broschüre „Eltern, Erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreter im Jugendstrafverfahren“ erarbeitet und veröffentlichte zuletzt die Infoschrift „Schulverweigerung aus dem Blickwinkel des Rechts – von der Weigerung bis zum Arrest“.