Im Ministerium der Justiz in Mainz überreichte Justizminister Herbert Mertin gemeinsam mit dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Martin Wildschütz und dem Vizepräsidenten des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz Klaus Burkhart im Rahmen einer Feierstunde die Ehrennadel des Landes an insgesamt 10 ehrenamtliche Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit und einen ehrenamtlichen Richter der Finanzgerichtsbarkeit. Die Ehrennadel wurde diesen jüngst durch Ministerpräsidentin Malu Dreyer als Zeichen des Dankes und der Anerkennung verliehen.
Der Minister dankte den Geehrten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ausdrücklich. "Ihre persönliche Berufs- und Lebenserfahrung als ehrenamtliche Richterinnen und Richter bereichert die Entscheidungsfindung der Arbeitsgerichte und des Finanzgerichts ungemein. Sie tragen dazu bei, dass diese die besonderen Gegebenheiten in den Betrieben im Land im Blick behalten will", so der Minister. "Ihr Engagement ist auch Ausdruck und zugleich Grundlage eines lebendigen Gemeinwesens und gelebter Demokratie. Mitwirken und Mitentscheiden im Kleinen wie im Großen durch möglichst viele - das macht unsere Gesellschaft aus", so Mertin abschließend.
Information:
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit werden je zur Hälfte aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber für fünf Jahre berufen. Die Entscheidungen der Arbeitsgerichte werden durch Kammern getroffen, die mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter als Vorsitzender oder Vorsitzendem und je einer ehrenamtlichen Richterin oder einem ehrenamtlichem Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber besetzt sind.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz werden auf fünf Jahre durch einen Wahlausschuss nach Vorschlagslisten gewählt. Die Wahlvorschläge stammen von Berufsvertretungen und Verbänden. Die Urteile der Senate des Gerichts ergehen in der Besetzung mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern, die das gleiche Stimmrecht haben wie die Berufsrichter. Bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung und bei Gerichtsbescheiden wirken die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nicht mit.
Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz ist eine Auszeichnung des Landes. Sie wurde am 7. August 1974 durch den damaligen Ministerpräsidenten Helmut Kohl gestiftet. Die Ehrennadel wird für eine mindestens zwölfjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen, sozialen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Selbstverwaltung, in Vereinigungen mit sozialen oder kulturellen Zwecken oder für vergleichbare Tätigkeiten verliehen. Die heute ausgezeichneten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter haben sich kontinuierlich mindestens zwölf Jahre lang für das Gemeinwesen in der Justiz als ehrenamtliche Richterin oder Richter engagiert.
Die zu ehrenden Personen sind:
Bibus, Jürgen | Arbeitsgericht |
Dahm, Manfred | Landesarbeitsgericht |
Faulhaber, Reiner | Arbeitsgericht |
Gauweiler, Peter | Arbeitsgericht |
Hagemann, Barbara | Arbeitsgericht |
Maier, Stefanie | Landesarbeitsgericht |
Neumann, Harald | Arbeitsgericht |
Neureuther, Klaus | Landesarbeitsgericht |
Nissle, Paul | Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - |
Pabst, Andreas | Landesarbeitsgericht |
Ruhnke, Andreas | Arbeitsgericht |
Wagner, Carmen | Landesarbeitsgericht |
Winkelmann, Lothar Josef | Finanzgericht |